Förderung der Tierzucht

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern bietet Züchtervereinigungen gezielte Zuschüsse zur Stärkung der Tierzucht. Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Tieren unter Berücksichtigung der Tiergesundheit, die Sicherung genetischer Vielfalt sowie die bäuerliche Tierzucht.

Wer wird gefördert

Der Freistaat Bayern unterstützt Züchtervereinigungen, die in Bayern niedergelassen und staatlich anerkannt sind. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Tiergesundheit zu verbessern, die genetische Vielfalt zu erhalten und die bäuerliche Tierzucht zu sichern. Das Programm ist auf Projekte innerhalb Bayerns ausgerichtet.

Was wird gefördert

Das Programm "Förderung der Tierzucht" unterstützt notwendige Personal- und Sachausgaben für spezifische züchterische Aufgaben. Dazu gehören die Führung von Zuchtbüchern, genetische Tests, Organisation von Selektionsveranstaltungen und die Veröffentlichung von Leistungsdaten. Bestimmte Investitionen und Vermarktungskosten sind explizit ausgeschlossen. Die geförderten Maßnahmen decken verschiedene Phasen der Tierzuchtentwicklung ab, von der Grundlagenforschung bis zur Datenauswertung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderpauschale ist dabei an die Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen Zuchttiere gekoppelt und berücksichtigt Art und Umfang der Tätigkeit der Züchtervereinigung. Das Programm war bis zum 31. Dezember 2024 gültig.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen und beihilferechtliche Grundlagen. Antragsteller müssen staatlich anerkannte Züchtervereinigungen mit Sitz in Bayern sein, deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, unterliegt daher einer Obergrenze von 200.000 EUR über drei Steuerjahre. Es gibt klare Regeln für die Mittelverwendung und die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung von Anträgen und Erklärungen zur De-minimis-Beihilfe vor Beginn der Maßnahme. Die Anträge können entweder direkt von einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung oder gesammelt über einen Landesverband eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm "Förderung der Tierzucht" basiert auf der "Richtlinie für die Förderung der Tierzucht" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. November 2021. Es wird durch das Bayerische Tierzuchtgesetz und die De-minimis-Verordnung der EU untermauert, wodurch eine rechtliche Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen im öffentlichen Interesse geschaffen wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

je im Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier festgelegt

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Dienstleistungserbringung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Verwaltet von:

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

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