Förderung der Tierzucht
Der Freistaat Bayern bietet Züchtervereinigungen gezielte Zuschüsse zur Stärkung der Tierzucht. Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Tieren unter Berücksichtigung der Tiergesundheit, die Sicherung genetischer Vielfalt sowie die bäuerliche Tierzucht.
Wer wird gefördert
Der Freistaat Bayern unterstützt Züchtervereinigungen, die in Bayern niedergelassen und staatlich anerkannt sind. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Tiergesundheit zu verbessern, die genetische Vielfalt zu erhalten und die bäuerliche Tierzucht zu sichern. Das Programm ist auf Projekte innerhalb Bayerns ausgerichtet.
Was wird gefördert
Das Programm "Förderung der Tierzucht" unterstützt notwendige Personal- und Sachausgaben für spezifische züchterische Aufgaben. Dazu gehören die Führung von Zuchtbüchern, genetische Tests, Organisation von Selektionsveranstaltungen und die Veröffentlichung von Leistungsdaten. Bestimmte Investitionen und Vermarktungskosten sind explizit ausgeschlossen. Die geförderten Maßnahmen decken verschiedene Phasen der Tierzuchtentwicklung ab, von der Grundlagenforschung bis zur Datenauswertung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderpauschale ist dabei an die Anzahl der im Zuchtbuch eingetragenen Zuchttiere gekoppelt und berücksichtigt Art und Umfang der Tätigkeit der Züchtervereinigung. Das Programm war bis zum 31. Dezember 2024 gültig.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen und beihilferechtliche Grundlagen. Antragsteller müssen staatlich anerkannte Züchtervereinigungen mit Sitz in Bayern sein, deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, unterliegt daher einer Obergrenze von 200.000 EUR über drei Steuerjahre. Es gibt klare Regeln für die Mittelverwendung und die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung von Anträgen und Erklärungen zur De-minimis-Beihilfe vor Beginn der Maßnahme. Die Anträge können entweder direkt von einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung oder gesammelt über einen Landesverband eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm "Förderung der Tierzucht" basiert auf der "Richtlinie für die Förderung der Tierzucht" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. November 2021. Es wird durch das Bayerische Tierzuchtgesetz und die De-minimis-Verordnung der EU untermauert, wodurch eine rechtliche Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen im öffentlichen Interesse geschaffen wird.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
je im Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier festgelegt
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Dienstleistungserbringung, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Verwaltet von:
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)