Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ bietet Zuschüsse für innovative investive und nicht investive Modellprojekte in den deutschen Braunkohlerevieren. Ziel ist die Förderung des Strukturwandels durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftesicherung und Innovationsmanagement. Es werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte unterstützt, die einen erkennbaren Beitrag zur regionalen Wirtschaft leisten und Modellcharakter für andere Regionen aufweisen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die ihren Sitz in den definierten Braunkohlerevieren haben. Es fördert insbesondere Unternehmen, kommunale Einrichtungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die mit innovativen Modellprojekten zum regionalen Strukturwandel beitragen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort in den betroffenen Regionen zu stärken und neue Perspektiven für Beschäftigung und Wertschöpfung zu schaffen.

Was wird gefördert

Das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ fördert innovative und modellhafte Projekte, die den Strukturwandel in den Braunkohleregionen vorantreiben. Dabei werden sowohl investive als auch nicht investive Einzel- und Verbundprojekte unterstützt. Förderfähige Ausgaben umfassen Personal- und Sachkosten, externe Beratungsleistungen sowie Maßnahmen zur Vernetzung und Kommunikation. Die Projekte sollten neue Ansätze verfolgen und einen unmittelbaren Bezug zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Strukturwandel aufweisen.

Art und Umfang der Förderung

Das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Für Einzelprojekte ist eine maximale Zuwendung von 300.000 Euro vorgesehen, während Verbundprojekte bis zu 1,2 Millionen Euro erhalten können. Die Projektlaufzeit ist auf maximal vier Jahre begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter haushaltsrechtliche Vorschriften und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Projekte müssen einen erkennbaren Beitrag zum Strukturwandel leisten und dürfen nicht vor der Bewilligung beginnen. Es gibt spezifische Regeln für die Kumulierung mit anderen Beihilfen und erhöhte Wertgrenzen für Vergabeverfahren.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ ist zweistufig und basiert auf Ideen- und Projektwettbewerben. Interessierte reichen zunächst Projektskizzen ein, die von einer Jury bewertet werden. Bei positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis der Regionalen Investitionskonzepte (RIK) der jeweiligen Reviere.

Rechtsgrundlage

Das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ basiert auf der Richtlinie vom 22. März 2024 zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren. Es unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung und der EU-De-minimis-Verordnung, die den Rahmen für die Programmumsetzung und die Beihilfevergabe festlegen. Die Regionalen Investitionskonzepte (RIK) dienen als zentrale Entscheidungsgrundlage vor Ort.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.200.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

8 Millionen Euro jährlich

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen); Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Stadt Cottbus/Chósebuz (Brandenburg); Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz (Sachsen); Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Kreis Nordsachsen (Sachsen); Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt); Landkreis Altenburger Land (Thüringen); Stadt Braunschweig, Landkreis Helmstedt, Landkreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg (Niedersachsen)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Energieerzeugung und -versorgung, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Abwicklungs- und Regionalpartner

Zusätzliche Partner:

Regionalpartner, Begleitvorhaben, Sozialpartner

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