Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
Das Land Sachsen und der Bund unterstützen Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den sächsischen Braunkohlerevieren. Das Programm zielt darauf ab, den Strukturwandel zu bewältigen und Arbeitsplätze nach dem Kohleausstieg zu sichern. Antragsberechtigte können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Schwerpunkte
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, die Projekte zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in den sächsischen Braunkohlerevieren umsetzen. Die Fördergebiete umfassen spezifische Teile des Lausitzer und Mitteldeutschen Reviers in Sachsen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung nachhaltiger Perspektiven nach dem Kohleausstieg.
Was wird gefördert: Infrastruktur und Strukturentwicklung
Das Programm fördert Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, die zur Bewältigung des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren Sachsens beitragen. Dies umfasst eine breite Palette von Bereichen, von verkehrs- und wirtschaftsnaher Infrastruktur über Digitalisierung bis hin zu Klima- und Umweltschutzmaßnahmen. Auch vorbereitende Planungsphasen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.
Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse und Fördersätze
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei in bestimmten Fällen, insbesondere bei Kommunen in schwieriger Haushaltslage, höhere Fördersätze möglich sind. Die Mindesthöhe der beantragten Zuwendung beträgt 25.000 Euro, und Projekte sollten bis Ende 2038 abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen und Regelungen
Für die Antragstellung und Durchführung von Projekten im Rahmen der RL InvKG sind verschiedene Voraussetzungen und Bestimmungen zu beachten. Diese umfassen Kriterien bezüglich der Projektzusätzlichkeit, der gesicherten Gesamtfinanzierung sowie spezifische Anforderungen an Baumaßnahmen und Nutzungskonzepte. Zudem sind beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Union zu berücksichtigen, um die Kumulierung von Förderungen und Höchstgrenzen einzuhalten.
Antragsverfahren: Mehrstufige Prüfung und Online-Einreichung
Das Antragsverfahren für die RL InvKG ist mehrstufig und beinhaltet eine umfassende Vorprüfung durch verschiedene regionale und landesweite Stellen, bevor der eigentliche Förderantrag elektronisch eingereicht werden kann. Es gibt separate Vorschlagsverfahren für kommunale Projekte und landesbezogene Projekte. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist die Bewilligungsstelle.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung und Beihilferecht
Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für dieses Programm. Sie basiert auf verschiedenen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sowie auf europäischen Beihilferegelungen, die die Kompatibilität der Förderung mit dem Binnenmarkt sicherstellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
90 Prozent der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2038
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier (Sachsen)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Tourismus, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Strukturwandel in Braunkohlerevieren, Sicherung der Beschäftigung, Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur, Verbesserung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS)
Zusätzliche Partner:
Landkreise, Stadt Leipzig, Landesdirektion Sachsen, Regionale Begleitausschüsse, Wirtschafts- und Sozialpartner der Region, DOMOWINA – Bund Lausitzer Sorben e. V.