Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das hessische Förderprogramm „Wirtschaft integriert“ zielt darauf ab, ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf erfolgreich in eine betriebliche Ausbildung zu integrieren und bis zum Berufsabschluss zu begleiten. Es zeichnet sich durch eine systematische Förderkette aus Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsbegleitung aus, die durchgängig Elemente der Sprachförderung und sozialpädagogischen Begleitung integriert. Diese Initiative des Landes Hessen unterstützt Bildungsträger und Organisationen im Bereich der beruflichen Bildung.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die in Hessen im Bereich der beruflichen Bildung tätig sind. Ziel ist es, ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf erfolgreich in eine betriebliche Ausbildung zu integrieren und bis zum Berufsabschluss zu begleiten.

Was wird gefördert

Das Programm „Wirtschaft integriert“ fördert umfassende Konzepte, die eine Förderkette aus verschiedenen Phasen umfassen: Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsbegleitung. Dabei werden berufsbezogene Sprachförderung, Lernunterstützung, Integrationsunterstützung und sozialpädagogische Begleitung durchgängig integriert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dessen Höhe sich nach Standardeinheitskostensätzen pro Personalstelle und Teilnehmer pro Monat richtet. Die Programmkoordinierung kann mit bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben bezuschusst werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, darunter die Notwendigkeit einer schriftlichen Antragstellung vor Projektbeginn, die Einhaltung von Kooperationsregelungen und die Berücksichtigung von Haushaltsvorschriften. Das Programm selbst ist nicht als Beihilfe im Sinne des EU-Rechts eingestuft.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die schriftliche Einreichung eines detaillierten Konzepts bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Rechtsgrundlage

Das Programm „Wirtschaft integriert“ basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung und wird durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze sowie weitere relevante Vorschriften ergänzt.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% für Programmkoordinierung; projektphasenabhängige Förderpauschalen pro Personalstelle und Teilnehmer (z.B. 520 €/Monat für Ausbilder in Berufsorientierung, 370 €/Monat für Fachkräfte Sozialpädagogik in Ausbildungsbegleitung).

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Website:

WI Bank

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