Wohndekoration
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das WORTH Partnership Project III, die sich auf den Sektor Wohndekoration konzentrierte, wurde annulliert. Ursprünglich zielte sie darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovationsfähigkeit der designintensiven europäischen Kreativ- und Lifestyle-Industrien erheblich zu steigern. Das Programm beabsichtigte dies durch die Unterstützung kollaborativer Partnerschaften bei der Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle durch gezieltes Mentoring, Inkubation und branchenübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen.
Wer wird gefördert
Dieses Programm, obwohl jetzt annulliert, wurde entwickelt, um eine breite Palette von Einrichtungen innerhalb spezifischer geografischer Regionen zu unterstützen, um strategische Ziele im Zusammenhang mit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Kreativwirtschaft zu erreichen. Es legte klare Kriterien fest, wer sich bewerben konnte und welche übergeordneten Ziele es durch die Förderung erreichen wollte.
Was wird gefördert
Das Programm zielte hauptsächlich auf den Sektor Wohndekoration ab und unterstützte Aktivitäten, die zu innovativen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen führten. Es wurden auch spezifische Regeln für förderfähige Kosten festgelegt, insbesondere für Kommunikation und finanzielle Unterstützung Dritter, und konzentrierte sich auf Projekte, die marktreif waren.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller mussten spezifische rechtliche, administrative und finanzielle Bedingungen einhalten. Schlüsselbereiche umfassten Regeln zur Konsortialbildung, Budgetzuweisungsbestimmungen und die Einhaltung allgemeiner EU-Zuschussvorschriften, um eine faire und transparente Verwaltung der Mittel zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasste spezifische Einreichungsschritte und Dokumentationen, wobei die Bewertungs- und Vergabeverfahren in den Aufruf-Dokumenten klar definiert waren. Unterstützende Ressourcen standen zur Verfügung, um potenzielle Antragsteller durch den gesamten Prozess zu führen.
Rechtsgrundlage
Das WORTH Partnership Project III basierte auf und wurde von mehreren wichtigen Rechts- und Regulierungsrahmen der Europäischen Union geregelt, die seine Legitimität sicherstellten und seine operativen Verfahren und das Finanzmanagement leiteten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Abgesagt
Höchstbetrag:
2.250.000 €
Förderbudget:
2.250.000 €
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Island, Norwegen, Liechtenstein), EU-Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei) sowie Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik (Armenien, Georgien, Moldawien, Ukraine).
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Konsumgüterindustrie, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige
Begünstigte:
KMU, Designer, Hersteller, Unternehmensberatungsorganisationen, Universitäten, Schulungszentren, Forschungszentren, juristische Personen, die auf Kommunikation und Verbreitung spezialisiert sind
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Piloterprobung, Prototypenentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)
Zusätzliche Partner:
Organisationen zur Unternehmensunterstützung, juristische Personen mit nachweislicher Fähigkeit zum Wissenstransfer an und zur Ausbildung von KMU (z.B. Universitäten, Schulungszentren, Forschungszentren) und juristische Personen, die auf Kommunikation und Verbreitung spezialisiert sind.
Website: