Wohndekoration

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das WORTH Partnership Project III, die sich auf den Sektor Wohndekoration konzentrierte, wurde annulliert. Ursprünglich zielte sie darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovationsfähigkeit der designintensiven europäischen Kreativ- und Lifestyle-Industrien erheblich zu steigern. Das Programm beabsichtigte dies durch die Unterstützung kollaborativer Partnerschaften bei der Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle durch gezieltes Mentoring, Inkubation und branchenübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm, obwohl jetzt annulliert, wurde entwickelt, um eine breite Palette von Einrichtungen innerhalb spezifischer geografischer Regionen zu unterstützen, um strategische Ziele im Zusammenhang mit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Kreativwirtschaft zu erreichen. Es legte klare Kriterien fest, wer sich bewerben konnte und welche übergeordneten Ziele es durch die Förderung erreichen wollte.

Was wird gefördert

Das Programm zielte hauptsächlich auf den Sektor Wohndekoration ab und unterstützte Aktivitäten, die zu innovativen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen führten. Es wurden auch spezifische Regeln für förderfähige Kosten festgelegt, insbesondere für Kommunikation und finanzielle Unterstützung Dritter, und konzentrierte sich auf Projekte, die marktreif waren.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller mussten spezifische rechtliche, administrative und finanzielle Bedingungen einhalten. Schlüsselbereiche umfassten Regeln zur Konsortialbildung, Budgetzuweisungsbestimmungen und die Einhaltung allgemeiner EU-Zuschussvorschriften, um eine faire und transparente Verwaltung der Mittel zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasste spezifische Einreichungsschritte und Dokumentationen, wobei die Bewertungs- und Vergabeverfahren in den Aufruf-Dokumenten klar definiert waren. Unterstützende Ressourcen standen zur Verfügung, um potenzielle Antragsteller durch den gesamten Prozess zu führen.

Rechtsgrundlage

Das WORTH Partnership Project III basierte auf und wurde von mehreren wichtigen Rechts- und Regulierungsrahmen der Europäischen Union geregelt, die seine Legitimität sicherstellten und seine operativen Verfahren und das Finanzmanagement leiteten.

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#WORTH Partnership Project, Wohndekoration, Kreativwirtschaft, KMU, Innovationsförderung#Europäisches Design, Möbel, Innenarchitektur, Architektur, digitale Transformation, grüne Transformation, branchenübergreifende Zusammenarbeit, EU-Zuschüsse, Partnerschaftsprojekt, Unternehmensförderung, kreatives Unternehmertum

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Abgesagt

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.250.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

2.250.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Island, Norwegen, Liechtenstein), EU-Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei) sowie Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik (Armenien, Georgien, Moldawien, Ukraine).

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Konsumgüterindustrie, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU, Designer, Hersteller, Unternehmensberatungsorganisationen, Universitäten, Schulungszentren, Forschungszentren, juristische Personen, die auf Kommunikation und Verbreitung spezialisiert sind

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Piloterprobung, Prototypenentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

Organisationen zur Unternehmensunterstützung, juristische Personen mit nachweislicher Fähigkeit zum Wissenstransfer an und zur Ausbildung von KMU (z.B. Universitäten, Schulungszentren, Forschungszentren) und juristische Personen, die auf Kommunikation und Verbreitung spezialisiert sind.

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