Afrika-CIRR

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das Programm „Afrika-CIRR“ der KfW Bankengruppe bietet Kreditinstituten zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen für großvolumige deutsche Exportgeschäfte nach Afrika. Ziel ist es, die Finanzierung von Investitionsgütern und Dienstleistungen zu erleichtern und somit deutsche Exporteure sowie die Wirtschaft in den afrikanischen Bestellerländern zu unterstützen. Das Programm basiert auf einem vom Bund vorgegebenen Festzinssatz, dem Commercial Interest Reference Rate (CIRR-Satz).

Wer wird gefördert?

Das Programm „Afrika-CIRR“ richtet sich an Kreditinstitute, die großvolumige Exportgeschäfte deutscher Investitionsgüter und Dienstleistungen in afrikanische Bestellerländer finanzieren. Ziel ist die Stärkung der deutschen Exportwirtschaft und der Wirtschaft in den afrikanischen Zielländern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Exporte von Investitionsgütern und Dienstleistungen aus Deutschland nach Afrika. Die Förderfähigkeit von Vorhaben wird vom Bund festgestellt, wobei die Vereinbarkeit mit den Ausschlusslisten und Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu beachten ist.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen für Kreditinstitute. Die Konditionen und die Höhe der Refinanzierung werden individuell festgelegt, wobei ein Festzinssatz basierend auf dem Commercial Interest Reference Rate (CIRR-Satz) zur Anwendung kommt.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Kreditinstitute bestimmte rechtliche und operative Voraussetzungen erfüllen. Dies umfasst den Zugang zu Hermesdeckungen, die Erfüllung von Informationspflichten und die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien der KfW Bankengruppe. Es gelten auch besondere Anforderungen an die Kreditsicherheiten und Vertragsgestaltung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt in mehreren Schritten, beginnend mit einem Vorantrag bei der KfW IPEX-Bank, gefolgt von einer finalen Antragsstellung nach Vorliegen einer Grundsatzzusage der Hermesdeckung und der Genehmigung durch den Bund.

Rechtsgrundlagen

Das Programm ist auf einem Beschluss des Deutschen Bundestags begründet und unterliegt den Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie dem Subventionsgesetz.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

individuell für jeden Kredit festgelegt. Der Kreditbetrag muss in der Regel mehr als 85 Millionen Euro betragen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

afrikanische Bestellerländer (Afrika)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Exportgeschäfte deutscher Investitionsgüter und Dienstleistungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

KfW IPEX-Bank GmbH

Zusätzliche Partner:

Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD), deutsche Exporteure

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