KfW-Programm Offshore-Windenergie
Das KfW-Programm Offshore-Windenergie fördert den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland durch die Finanzierung von Windpark-Projekten in der Nord- und Ostsee. Es bietet Darlehen für die Errichtung und zur Absicherung unvorhergesehener Mehrkosten, oft im Rahmen von Bankenkonsortien, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
Wer wird gefördert
Das KfW-Programm Offshore-Windenergie richtet sich an Projektgesellschaften, die in den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland investieren möchten. Ziel ist die Beschleunigung der Energiewende durch die Förderung von Windpark-Projekten in spezifischen deutschen Seegebieten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Errichtung von Offshore-Windparks in spezifischen deutschen Seegebieten, wobei die Projekte den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen müssen. Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Darlehen in verschiedenen Varianten, darunter Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien oder als Finanzierungspaket. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Variante und kann bis zu 700 Millionen Euro pro Projekt betragen. Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 30% ist erforderlich, und die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an rechtliche und projektbezogene Bedingungen geknüpft, einschließlich der Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Standards und der KfW-Ausschlussliste. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen sind eingeschränkt, aber eine Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken und der EIB ist vorgesehen.
Antragsverfahren
Die Antragstellung variiert je nach gewählter Finanzierungsvariante: Direktkredite (A und C) werden formlos über ein Kreditinstitut bei der KfW eingereicht, während für das Finanzierungspaket (B) der bankdurchgeleitete Kredit über die Hausbank beantragt wird. Die Kreditvergabe erfolgt nach dem verschärften Windhundverfahren, wobei die Kreditzusagen der Finanzierungskonsortien entscheidend sind.
Rechtsgrundlage
Das KfW-Programm Offshore-Windenergie wird durch die gleichnamige Richtlinie der KfW geregelt und basiert auf dem Auftrag des Bundes zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Zudem müssen geförderte Projekte die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
700,000,000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung
Begünstigte:
Offshore-Windenergie
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
KfW Bankengruppe
Verwaltet von:
KfW Bankengruppe
Zusätzliche Partner:
Europäische Investitionsbank (EIB), Geschäftsbanken, andere Banken die von ausländischen staatlichen Exportversicherungen abgesichert werden
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