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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite
Offen

Garantie
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Mit den Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) sichert die Bundesregierung Darlehen für förderungswürdige Vorhaben im Ausland ab. Dieses Programm schützt Kreditinstitute vor dem Ausfall gedeckter Forderungen aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken. Ziel ist insbesondere die Stärkung der deutschen Rohstoffversorgungssicherheit und die Förderung marktwirtschaftlicher Strukturen.

Wer wird gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderkriterien für die Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK). Es wird erläutert, welche Institutionen antragsberechtigt sind und welche Merkmale die im Ausland geförderten Projekte aufweisen müssen. Das Programm zielt insbesondere auf Vorhaben ab, die die Rohstoffversorgungssicherheit Deutschlands stärken oder marktwirtschaftliche Strukturen fördern.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt befasst sich mit den förderfähigen Projekttypen, thematischen Schwerpunkten und den damit verbundenen Kosten, die durch die Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite abgedeckt werden. Es wird präzisiert, welche Arten von Ausgaben förderfähig sind und in welchem Reifegrad sich die unterstützten Projekte befinden sollten.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Ausgestaltung der Unterstützung durch die Bundesgarantien, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der Regelungen zur Selbstbeteiligung und der Projektlaufzeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte der Bundesgarantien. Dies umfasst die Antragskonditionen, Regeln für eventuelle Kooperationen, beihilferechtliche Bestimmungen, Budgetvorgaben und weitere wichtige Auflagen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Prozess zur Beantragung der Bundesgarantien, von der Vorbereitung bis zur Entscheidung. Er informiert darüber, wohin der Antrag zu richten ist, welche Instanz über die Vergabe entscheidet und welche Fristen im Entschädigungsverfahren relevant sind.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt skizziert den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite. Er benennt das primäre Gründungsdokument und weitere wichtige Regelwerke, die den Betrieb und die Bedingungen des Programms bestimmen.

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Übersicht der Förderung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Weltweit

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: Euler Hermes Aktiengesellschaft

Website: Euler Hermes Aktiengesellschaft