Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Das Programm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Unternehmenskäufen und -übernahmen. Es richtet sich an Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, inklusive KMU und größerer Unternehmen, und kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm "Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel" richtet sich an eine breite Palette von Unternehmen innerhalb der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland. Es zielt darauf ab, sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch größere Betriebe bei der Finanzierung ihres Betriebsmittelbedarfs sowie bei Unternehmenskäufen und -übernahmen zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Dieses Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank konzentriert sich auf die Finanzierung essentieller operativer Bedürfnisse und strategischer Wachstumsinitiativen innerhalb der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Es deckt den Erwerb von Betriebsmitteln sowie Unternehmensübernahmen ab, schließt aber bestimmte Investitionen im Zusammenhang mit primärer Landwirtschaft und Fischerei aus.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm stellt zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, die bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken können. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 10 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr, wobei das Programm bis Ende 2030 befristet ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Inanspruchnahme des Darlehens gelten bestimmte Bedingungen und rechtliche Vorgaben, einschließlich der De-minimis-Regelung. Wichtig ist die Einhaltung der Beihilfevorschriften und die zweckgebundene Mittelverwendung.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für das Förderprogramm "Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel" erfolgt indirekt über die Hausbank des Kreditnehmers. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn des Vorhabens einzureichen und alle erforderlichen Beihilfeerklärungen beizufügen.

Rechtsgrundlagen

Das Programm "Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel" basiert auf einer spezifischen Richtlinie der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt zudem der EU-Verordnung über De-minimis-Beihilfen. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen für die Förderfähigkeit und die Konditionen des Darlehensprogramms.

Ähnliche Programme

#Agrar- und Ernährungswirtschaft#Betriebsmittel#Darlehen#Landwirtschaftliche Rentenbank#Unternehmensfinanzierung#KMU#zinsgünstiger Kredit#Agrargewerbe#Forstwirtschaft#Ernährungshandwerk#Unternehmenskauf#Unternehmensübernahme#Betriebsmittelfinanzierung#Förderprogramm Deutschland#EU-Beihilfen#De-minimis#Kredite Agrar

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Erneuerbare Energien

Begünstigte

Begünstigte:

Agrar- und Ernährungswirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kommerzialisierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Verwaltet von:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Zusätzliche Partner:

Hausbank

0 x 0
XS