Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Das Programm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb“ der L-Bank bietet zinsverbilligte Darlehen für Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie angrenzenden Bereichen zu stärken. Die Förderung unterstützt den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Betriebsgebäuden, technischen Anlagen und Maschinen, um nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Das Programm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb“ richtet sich an Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie verwandter Sektoren in Baden-Württemberg. Es unterstützt sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch größere Unternehmen unter bestimmten beihilferechtlichen Voraussetzungen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Betriebe durch Investitionen zu erhöhen oder zu erhalten.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt gezielt Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die zur Stärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg beitragen. Dies umfasst den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen sowie den Erwerb von Grundstücken und Maschinen. Nicht gefördert werden Finanzinvestitionen oder der Erwerb von Betriebsmitteln.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen, die bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken können, bis zu einer jährlichen Obergrenze von 10 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Darlehen bieten verschiedene Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre, angepasst an die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen. Die Zinssätze richten sich nach einem risikogerechten Zinssystem.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, die sowohl die Antragsstellung als auch die Projektumsetzung betreffen. Dazu gehören die Einhaltung des EU-Beihilferechts (AGVO oder De-minimis-Verordnung), die Bereitstellung banküblicher Sicherheiten und die Beachtung spezifischer Budgetregelungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der korrekten Antragstellung vor Projektbeginn.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Darlehensprogramm wird über die Hausbank des Unternehmens gestellt. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter, die das Darlehen zusagt und an die Hausbank auszahlt. Diese zahlt die Mittel wiederum an das Unternehmen aus. Ein rechtzeitiger Antrag vor Projektbeginn ist entscheidend.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt den Bestimmungen des EU-Beihilferechts, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Allgemeinen De-minimis-Verordnung. Diese Regelwerke gewährleisten die Konformität der Förderung mit dem Binnenmarkt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Landwirtschaftliche Rentenbank

Verwaltet von:

Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Zusätzliche Partner:

Bürgschaftsbank

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