Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb
Das Programm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb“ der L-Bank bietet zinsverbilligte Darlehen für Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie angrenzenden Bereichen zu stärken. Die Förderung unterstützt den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Betriebsgebäuden, technischen Anlagen und Maschinen, um nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Das Programm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb“ richtet sich an Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie verwandter Sektoren in Baden-Württemberg. Es unterstützt sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch größere Unternehmen unter bestimmten beihilferechtlichen Voraussetzungen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Betriebe durch Investitionen zu erhöhen oder zu erhalten.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt gezielt Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die zur Stärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg beitragen. Dies umfasst den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen sowie den Erwerb von Grundstücken und Maschinen. Nicht gefördert werden Finanzinvestitionen oder der Erwerb von Betriebsmitteln.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen, die bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken können, bis zu einer jährlichen Obergrenze von 10 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Darlehen bieten verschiedene Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre, angepasst an die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen. Die Zinssätze richten sich nach einem risikogerechten Zinssystem.
Bedingungen und Anforderungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, die sowohl die Antragsstellung als auch die Projektumsetzung betreffen. Dazu gehören die Einhaltung des EU-Beihilferechts (AGVO oder De-minimis-Verordnung), die Bereitstellung banküblicher Sicherheiten und die Beachtung spezifischer Budgetregelungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der korrekten Antragstellung vor Projektbeginn.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Darlehensprogramm wird über die Hausbank des Unternehmens gestellt. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter, die das Darlehen zusagt und an die Hausbank auszahlt. Diese zahlt die Mittel wiederum an das Unternehmen aus. Ein rechtzeitiger Antrag vor Projektbeginn ist entscheidend.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt den Bestimmungen des EU-Beihilferechts, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Allgemeinen De-minimis-Verordnung. Diese Regelwerke gewährleisten die Konformität der Förderung mit dem Binnenmarkt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Sonstige
Begünstigte:
Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Landwirtschaftliche Rentenbank
Verwaltet von:
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Zusätzliche Partner:
Bürgschaftsbank