Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern bietet mit der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und Diversifizierungsförderung (DIV) – Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe. Ziel ist die Verbesserung von Produktions- und Arbeitsbedingungen, die Stärkung von Tier-, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum. Das Programm unterstützt Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen und deren Zusammenschlüsse in Bayern sowie an Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen und mitarbeitende Familienangehörige. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Produktion, Arbeitsbedingungen, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzstandards beitragen oder neue Einkommensquellen im ländlichen Raum schaffen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter und technische Einrichtungen, die die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe verbessern. Dies umfasst sowohl Investitionen in die primäre Tierproduktion unter Berücksichtigung hoher Schutzstandards als auch Maßnahmen zur Schaffung und Entwicklung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe vom Investitionsvorhaben und der Art der Förderung (AFP oder DIV) abhängt. Die Zuschüsse können bis zu 65% der förderfähigen Kosten betragen und sind an maximale Investitionsvolumen sowie an Zweckbindungsfristen gekoppelt.

Bedingungen und Auflagen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche, wirtschaftliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen, darunter Nachweise zur Betriebsführung und Wirtschaftlichkeit. Besondere Auflagen bestehen hinsichtlich des Tierbesatzes und der Einhaltung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzstandards. Zudem sind Prosperitätsgrenzen und Kooperationsregeln zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) muss online über iBALIS eingereicht werden. Alle Anträge durchlaufen ein Auswahlverfahren mit Punktesystem, und es wird nur ein einziger Zahlungsantrag nach Abschluss des Vorhabens akzeptiert.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie für Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es integriert Bestimmungen aus der Rahmenrichtlinie für EU-Investitionen, der De-minimis-Verordnung und dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaftliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebszusammenschlüsse, Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige von landwirtschaftlichen Unternehmen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Europäische Union (EU)

Verwaltet von:

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

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