Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützt Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherzustellen. Dieses Programm gewährt Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten, mit dem Ziel, den Fachkräftebedarf im Land zu decken. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Maßnahme zur Sicherung des Schulbetriebs.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen im Saarland richtet sich an Träger dieser Bildungseinrichtungen. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherzustellen und somit den Fachkräftebedarf im Saarland zu decken. Die Förderung ist auf Einrichtungen im Saarland beschränkt.

Was wird gefördert

Die Förderung dieser Richtlinie ist auf die Deckung der Personal- und Sachkosten für staatlich anerkannte Altenpflegeschulen ausgerichtet. Sie unterstützt die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe. Die Unterstützung bezieht sich auf die Sicherung des Schulbetriebs und ist keine Förderung einzelner Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Diese Richtlinie sieht eine Förderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses vor. Die Höhe des Zuschusses beträgt 330,00 Euro monatlich pro Schülerin und Schüler. Die Zuwendung wird für die Dauer eines Ausbildungsjahres gewährt und grundsätzlich in vier gleichen Teilbeträgen ausgezahlt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Gewährung der Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und das Vermeiden von Doppelfinanzierungen. Die Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Es sind keine spezifischen Konsortialbedingungen oder De-Minimis-Regelungen genannt.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Zuwendung muss vom jeweiligen Schulträger beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingereicht werden. Nach Bewilligung wird der errechnete Jahresbetrag grundsätzlich in vier gleichen Teilbeträgen ausgezahlt. Eine Ist-Abrechnung der tatsächlichen Schülerzahlen ist nach Abschluss des Ausbildungsjahres erforderlich.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen im Saarland (Altenpflegeschulen-Richtlinie)" vom 11. September 2022. Ergänzend finden das Gesetz zur Durchführung des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege und das Gesetz über den Altenpflegehilfeberuf sowie die Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung Anwendung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

330,00 € monatlich je Schülerin und Schüler

Offen bis

Offen bis:

30.09.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Verwaltet von:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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