Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützte mit diesem Förderprogramm den Aufbau und die Etablierung nachhaltiger Kooperationsbeziehungen zwischen Pflegeschulen, Hochschulen und Praxiseinrichtungen. Ziel war es, die Qualität und Sicherung der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform zu gewährleisten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Programm lief bis Ende 2023.

Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele

Dieses Förderprogramm richtete sich an Bildungseinrichtungen und Träger im saarländischen Pflegewesen, die Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform aufbauen und festigen wollten. Das Hauptziel war die Sicherung der Pflegeausbildung und die Bekämpfung des Fachkräftemangels durch nachhaltige Vernetzung der Akteure.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Themen

Das Programm förderte Maßnahmen, die zum Aufbau und zur Festigung von Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren der Pflegeausbildung beitrugen, einschließlich der Einrichtung von Koordinierungsstellen und der Etablierung von Ausbildungsverbünden. Dabei wurden Personal- und Sachausgaben berücksichtigt, die unmittelbar für die Umsetzung der Kooperationen entstanden.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe vom jeweiligen Vorhaben abhing. Die Förderung wurde als Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung bewilligt, mit einer festgelegten Projektlaufzeit bis Ende 2023.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung waren spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehörten die Einreichung einer detaillierten Projektbeschreibung mit Finanzierungs- und Zeitplan sowie die Beteiligung von mindestens einem Träger der praktischen Ausbildung bei Zusammenschlüssen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme musste durch die Landeszuwendung sichergestellt sein, wobei andere öffentliche Mittel vorrangig zu nutzen waren.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erforderte die schriftliche Einreichung eines Antragsformulars mit detaillierter Projektbeschreibung und Finanzierungsplan vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes. Die Bewilligung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basierte auf der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zur Förderung von Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform vom 7. Juni 2022. Diese Richtlinie regelte die Gewährung von Zuwendungen gemäß § 54 Pflegeberufegesetz sowie den landesrechtlichen Haushaltsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Vorhaben ab.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheitswesen, Aus- & Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Verwaltet von:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Zusätzliche Partner:

Bundes (im Rahmen des Förderprogramms „Vorhaben zur finanziellen Unterstützung des Aufbaus von Kooperationsbeziehungen in der Pflegeausbildung gemäß § 54 Pflegeberufegesetz“)

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