Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg fördert staatlich anerkannte Altenpflegeschulen zur Sicherung des Nachwuchses in der Altenpflege und Altenpflegehilfe. Ziel ist die Deckung von Personal- und Sachausgaben für den theoretischen und praktischen Unterricht der Ausbildungen. Das Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Landes Brandenburg unterstützt staatlich anerkannte Altenpflegeschulen, die Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe anbieten. Ziel ist die Sicherung des beruflichen Nachwuchses und der Fachkräftesicherung in der Altenpflege im Land Brandenburg. Die Förderung ist an die Durchführung der Ausbildung und den Sitz der Schule im Land Brandenburg gebunden.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt die Personal- und Sachausgaben für den theoretischen und praktischen Unterricht in der dreijährigen Altenpflegeausbildung und der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung. Es deckt Kosten ab, die direkt mit der Durchführung des Unterrichts an staatlich anerkannten Altenpflegeschulen im Land Brandenburg verbunden sind, um die Qualität und Kapazität der Ausbildung zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zweckgebundener Zuschuss pro Schülerin und Schüler. Es gibt festgelegte monatliche Höchstbeträge und Obergrenzen für die gesamte Ausbildungszeit. Zusätzlich können Schulen einmalig eine Pauschale für nicht gedeckte Mehrkosten beantragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Durchführung der Ausbildung im Land Brandenburg, der erforderlichen Kapazitäten der Altenpflegeschulen sowie der Eignung der Schülerinnen und Schüler. Es dürfen keine Schulgelder erhoben werden, und die praktischen Ausbildungsstätten müssen angemessene Ausbildungsvergütungen zahlen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich oder digital bis sieben Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) einzureichen. Nachweise über Ausbildungsverträge sind nachzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege des Landes Brandenburg. Sie regelt die Zuwendungen nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und dient der Umsetzung der Fachkräftesicherung im Pflegebereich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

monatlich je Schülerin und Schüler EUR 440,00; höchstens EUR 15.840 je Altenpflegeschülerin/-schüler für die gesamte reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren; nicht mehr als EUR 5.280 je Altenpflegehilfeschülerin/-schüler. Zusätzlich einmalig bis zu EUR 14.000 für erhöhte Personal- und Sachkosten.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

13.08.2025

Offen bis

Offen bis:

30.09.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Healthcare

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Verwaltet von:

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Dezernat 52

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