Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen Offen
Das Anpassungsgeld (APG) unterstützt ältere Beschäftigte in der Braun- und Steinkohleindustrie, die durch den Kohleausstieg ihren Arbeitsplatz verlieren. Es dient als Überbrückungshilfe für einen früheren Übergang in den Ruhestand und mindert soziale sowie finanzielle Folgen des Arbeitsplatzverlustes.
Wer wird gefördert?
Das Anpassungsgeld richtet sich an ältere Beschäftigte in der deutschen Braun- und Steinkohleindustrie, die von den Stilllegungsmaßnahmen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) betroffen sind. Ziel ist es, den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und soziale Härten abzufedern.
Was wird gefördert?
Dieses Förderprogramm konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von Personen, die aufgrund des Kohleausstiegs ihren Arbeitsplatz verlieren, und nicht auf die Finanzierung von Projekten oder Entwicklungsvorhaben. Es dient der Überbrückung bis zum Renteneintritt und der Absicherung im Alter.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich an den Rentenanwartschaften der Antragsteller bemisst. Das Anpassungsgeld kann für maximal fünf Jahre gewährt werden und beinhaltet zusätzlich Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen sowie Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge.
Bedingungen und Anforderungen
Für den Bezug des Anpassungsgeldes müssen spezifische Voraussetzungen hinsichtlich des Arbeitsplatzverlustes, der Beschäftigungsdauer, des Alters und des Zeitpunktes der Entlassung erfüllt sein. Unternehmen müssen die Maßnahme des Kohleausstiegs bestätigen lassen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit einer Bestätigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für das betroffene Unternehmen, gefolgt von einer Voranfrage des Beschäftigten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Nach positiver Prüfung durch das BAFA und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kann der eigentliche Antrag gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Das Anpassungsgeld wurde durch das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz eingeführt und basiert auf spezifischen Richtlinien, die die Gewährung und Details der Leistung regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bemisst sich an Rentenanwartschaften, längstens für fünf Jahre; Zuschuss von bis zu 50% zu Krankenversicherungsbeiträgen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2043
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Deutschland
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung
Begünstigte:
Arbeitnehmer der Braun- und Steinkohleanlagen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Website: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)