Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Das Land Brandenburg und das Land Berlin unterstützen landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten durch eine Ausgleichszulage. Diese Förderung kompensiert Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die durch ungünstige natürliche Standortbedingungen entstehen. Ziel ist die dauerhafte Nutzung der Flächen und die Erhaltung der Landschaft.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und Betriebsinhaber, die Flächen in ausgewiesenen benachteiligten Gebieten in Brandenburg und Berlin bewirtschaften. Das Hauptziel ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die durch ungünstige natürliche Standortbedingungen entstehen, um eine nachhaltige Flächennutzung und Landschaftspflege zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm bietet eine Ausgleichszulage für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten. Diese Zulage dient dem teilweisen oder vollständigen Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die aufgrund der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen entstehen. Die Förderung ist auf bestimmte landwirtschaftliche Nutzflächen beschränkt und schließt nicht-landwirtschaftliche oder ökologische Vorrangflächen aus.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt in Form einer Ausgleichszulage, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Die Bemessungsgrundlage ist die bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche, einschließlich förderfähiger Landschaftselemente. Die Zulage beträgt 25 Euro pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Antrag gilt.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und betriebliche Anforderungen erfüllen, um die Ausgleichszulage zu erhalten. Dazu gehören die Einhaltung von EU-Vorschriften und die Gewährleistung von Prüfrechten. Eine Mindestschlaggröße von 0,3 Hektar ist für die förderfähigen Flächen erforderlich, und Verstöße gegen die Bestimmungen können zu Kürzungen oder Verwaltungssanktionen führen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Ausgleichszulage ist standardisiert und erfolgt im Rahmen des allgemeinen Agrarförderantrags. Zuständig sind die Ämter für Landwirtschaft der Landkreise in Brandenburg oder das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) für Berlin. Die Bewilligung erfolgt nach umfassenden Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, und die Auszahlung wird automatisch nach Bestandskraft des Bescheides vorgenommen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert hauptsächlich auf der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) vom 18. Juni 2020, deren Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde. Es ist zudem in einem umfassenden Rahmen von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen zur Agrarförderung und ländlichen Entwicklung verankert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
25,00 € je Hektar
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg, Berlin (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Land Brandenburg, Land Berlin
Verwaltet von:
Amt für Landwirtschaft des Landkreises, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)