Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit
Das Programm "Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit" der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, die Umwelt- und Verbraucherschutz fördern. Es unterstützt Unternehmen dabei, die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu mindern und die ökologische Aquakultur voranzutreiben, und hebt sich durch seine spezifische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit im Fischereisektor ab.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft in Deutschland, die in Nachhaltigkeit investieren möchten. Es fördert sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch größere Betriebe, die zur Steigerung der Energieeffizienz, Emissionsminderung und zum Verbraucherschutz beitragen.
Was wird gefördert?
Das Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt Investitionen, die auf Nachhaltigkeit abzielen, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Emissionsreduktion und ökologische Aquakultur. Es deckt förderfähige Kosten bis zu 100 % ab, schließt jedoch bestimmte Investitionen wie die Erhöhung der Fangkapazitäten oder Leasingverträge aus.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Darlehen zur Finanzierung von Nachhaltigkeitsinvestitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft. Pro Unternehmen und Jahr können Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro vergeben werden, die bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. Das Programm war bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung des Förderprogramms gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Beachtung der De-minimis-Regelung, die Einhaltung von Budgetbeschränkungen für Bearbeitungsgebühren sowie die Möglichkeit der Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, wobei Kumulierungsgrenzen zu beachten sind.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für das Programm erfolgt über die Hausbank des Kreditnehmers, beziehungsweise bei Leasing über die Leasinggesellschaft. Die Bewertung der Konditionen basiert auf dem Risikogerechten Zinssystem der Rentenbank.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt der EU-De-minimis-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor. Weiterführende Informationen und offizielle Texte sind auf der Webseite der Rentenbank verfügbar.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Aquakultur, Fischwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Website: