Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das Programm "Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit" der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, die Umwelt- und Verbraucherschutz fördern. Es unterstützt Unternehmen dabei, die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu mindern und die ökologische Aquakultur voranzutreiben, und hebt sich durch seine spezifische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit im Fischereisektor ab.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft in Deutschland, die in Nachhaltigkeit investieren möchten. Es fördert sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch größere Betriebe, die zur Steigerung der Energieeffizienz, Emissionsminderung und zum Verbraucherschutz beitragen.

Was wird gefördert?

Das Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt Investitionen, die auf Nachhaltigkeit abzielen, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, Emissionsreduktion und ökologische Aquakultur. Es deckt förderfähige Kosten bis zu 100 % ab, schließt jedoch bestimmte Investitionen wie die Erhöhung der Fangkapazitäten oder Leasingverträge aus.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Darlehen zur Finanzierung von Nachhaltigkeitsinvestitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft. Pro Unternehmen und Jahr können Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro vergeben werden, die bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. Das Programm war bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung des Förderprogramms gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Beachtung der De-minimis-Regelung, die Einhaltung von Budgetbeschränkungen für Bearbeitungsgebühren sowie die Möglichkeit der Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, wobei Kumulierungsgrenzen zu beachten sind.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für das Programm erfolgt über die Hausbank des Kreditnehmers, beziehungsweise bei Leasing über die Leasinggesellschaft. Die Bewertung der Konditionen basiert auf dem Risikogerechten Zinssystem der Rentenbank.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Programmbedingungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und unterliegt der EU-De-minimis-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor. Weiterführende Informationen und offizielle Texte sind auf der Webseite der Rentenbank verfügbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Aquakultur, Fischwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Verwaltet von:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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