Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum Geschlossen
Der Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt Unternehmen des Sektors bei der Finanzierung von Investitionen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Es handelt sich um ein Darlehen, das bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken kann und spezifische Vorteile für junge Unternehmer bietet.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in ganz Deutschland. Es unterstützt auch junge Unternehmer mit zusätzlichen Vorteilen, die als Einzelunternehmer oder in Personengesellschaften tätig sind.
Was wird gefördert: Projekte und Investitionsbereiche
Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen zur Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, wie Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen. Ausgeschlossen sind unter anderem Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten und der Erwerb von Fischereifahrzeugen.
Art und Umfang der Finanzierung
Es handelt sich um ein Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, das bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdeckt. Die maximale Kredithöhe beträgt 10 Millionen Euro pro Unternehmen jährlich. Die Konditionen sind bonitätsabhängig.
Bedingungen und Anforderungen
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden. Es ist die Einhaltung der De-minimis-Beihilfeverordnung und das Subventionsrecht zu beachten. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 befristet gewesen.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Darlehen muss vor Projektbeginn über die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingereicht werden, inklusive einer Beihilfeerklärung. Die Vergabe erfolgt indirekt über die Hausbanken.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Programmbedingungen "AQUAKULTUR UND FISCHWIRTSCHAFT - Wachstum (Nr. 288/289 mit Zinsbonus)" vom 1. Juli 2023 und berücksichtigt die EU-De-minimis-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor. Offizielle Texte sind auf der Webseite der Rentenbank verfügbar.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Aquakultur, Fischerei, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Website: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)