Arbeit Inklusiv
Das Programm „Arbeit Inklusiv“ des Landes Baden-Württemberg fördert die Beschäftigung schwerbehinderter und wesentlich behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, um die Inklusion zu unterstützen und die besonderen Belastungen auszugleichen. Es ist eine Ergänzung zu vorrangigen Leistungen und bietet dauerhafte Unterstützung durch Integrationsfachdienste.
Wer wird gefördert
Das Programm „Arbeit Inklusiv“ des Landes Baden-Württemberg unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz oder Dienststelle in Baden-Württemberg. Ziel ist es, schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Was wird gefördert
Das Programm „Arbeit Inklusiv“ fokussiert auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen für schwerbehinderte Menschen. Die Förderung umfasst Lohnkostenzuschüsse, die an die spezifischen Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst sind und zur Deckung der Bruttogehaltsaufwendungen beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung durch „Arbeit Inklusiv“ erfolgt in Form von Lohnkostenzuschüssen. Die Höhe und Dauer der Förderung variieren je nach Art des Arbeitsverhältnisses und dem individuellen Förderbedarf. Es gibt eine maximale Förderhöhe, die an die Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers gekoppelt ist.
Bedingungen und Anforderungen
Die Inanspruchnahme der Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Regeln gebunden. Dazu gehören Anwendungsbedingungen, Kooperationserfordernisse mit verschiedenen Trägern und bestimmte finanzielle Vorgaben, die die Nutzung der Mittel regulieren.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für „Arbeit Inklusiv“ ist mehrstufig und beinhaltet die frühzeitige Einbindung der Integrationsfachdienste (IFD) und eine umfassende Abstimmung zwischen den verschiedenen Leistungsträgern, um eine bedarfsgerechte und koordinierte Förderung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ ist auf klaren rechtlichen Grundlagen verankert, die seine Legitimation und die Rahmenbedingungen seiner Durchführung definieren. Es basiert auf spezifischen Richtlinien und ist eng mit den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) verbunden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 70% der Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Begünstigte:
Arbeitgeber
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Baden-Württemberg, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS-Integrationsamt), Träger der Eingliederungshilfe, Rehabilitationsträger
Verwaltet von:
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS-Integrationsamt)
Zusätzliche Partner:
Integrationsfachdienste (IFD), Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter