Arbeit Inklusiv

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Arbeit Inklusiv“ des Landes Baden-Württemberg fördert die Beschäftigung schwerbehinderter und wesentlich behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, um die Inklusion zu unterstützen und die besonderen Belastungen auszugleichen. Es ist eine Ergänzung zu vorrangigen Leistungen und bietet dauerhafte Unterstützung durch Integrationsfachdienste.

Wer wird gefördert

Das Programm „Arbeit Inklusiv“ des Landes Baden-Württemberg unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz oder Dienststelle in Baden-Württemberg. Ziel ist es, schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Was wird gefördert

Das Programm „Arbeit Inklusiv“ fokussiert auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen für schwerbehinderte Menschen. Die Förderung umfasst Lohnkostenzuschüsse, die an die spezifischen Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst sind und zur Deckung der Bruttogehaltsaufwendungen beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung durch „Arbeit Inklusiv“ erfolgt in Form von Lohnkostenzuschüssen. Die Höhe und Dauer der Förderung variieren je nach Art des Arbeitsverhältnisses und dem individuellen Förderbedarf. Es gibt eine maximale Förderhöhe, die an die Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers gekoppelt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Inanspruchnahme der Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Regeln gebunden. Dazu gehören Anwendungsbedingungen, Kooperationserfordernisse mit verschiedenen Trägern und bestimmte finanzielle Vorgaben, die die Nutzung der Mittel regulieren.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „Arbeit Inklusiv“ ist mehrstufig und beinhaltet die frühzeitige Einbindung der Integrationsfachdienste (IFD) und eine umfassende Abstimmung zwischen den verschiedenen Leistungsträgern, um eine bedarfsgerechte und koordinierte Förderung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ ist auf klaren rechtlichen Grundlagen verankert, die seine Legitimation und die Rahmenbedingungen seiner Durchführung definieren. Es basiert auf spezifischen Richtlinien und ist eng mit den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) verbunden.

Ähnliche Programme

#Arbeit Inklusiv Baden-Württemberg#Lohnkostenzuschuss schwerbehinderte Menschen#Integration schwerbehinderte Arbeit#Arbeitsmarkt Baden-Württemberg Förderung#Beschäftigung schwerbehinderter Menschen#Förderung Arbeitgeber Behinderung#Inklusion Arbeitsleben#KVJS Integrationsamt Förderung#Teilhabe Arbeitsmarkt#SGB IX Förderung#Budget für Arbeit#Arbeitsplatzausstattung Behinderte#Berufliche Inklusion#Baden-Württemberg Sozialförderung#Arbeitgeberzuschüsse Inklusion#Lohnkostenbeihilfe Baden-Württemberg#IFD Unterstützung#Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse#Arbeitshilfen für Behinderte#Landesförderung Baden-Württemberg

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70% der Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Begünstigte

Begünstigte:

Arbeitgeber

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Baden-Württemberg, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS-Integrationsamt), Träger der Eingliederungshilfe, Rehabilitationsträger

Verwaltet von:

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS-Integrationsamt)

Zusätzliche Partner:

Integrationsfachdienste (IFD), Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter

0 x 0
XS