LWL-Budget für Arbeit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das LWL-Budget für Arbeit fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Es bietet Arbeitgebern und betroffenen Personen finanzielle Unterstützung wie Lohnkostenzuschüsse und Prämien, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben in Westfalen-Lippe zu ermöglichen.

Wer wird gefördert

Das LWL-Budget für Arbeit richtet sich an Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung, die eine Eingliederung oder berufliche Qualifizierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Westfalen-Lippe anstreben. Das Programm zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern und zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt diverse Maßnahmen und Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, einschließlich Lohnkostenzuschüssen, Prämien und Qualifizierungsmaßnahmen. Die Förderung umfasst sowohl direkte Beschäftigungsverhältnisse als auch vorbereitende Schritte und Ausbildung.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe und Dauer je nach Förderart variieren und auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Das Programm deckt sowohl laufende Lohnkosten als auch einmalige Prämien und Ausbildungskosten ab.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm unterliegt spezifischen Antragsfristen, Mindestarbeitszeiten und der Einhaltung ortsüblicher Entgelte. Die Leistungen sind nachrangig gegenüber anderen Förderungen, es sei denn, es handelt sich um spezielle Fälle des Werkstattwechsels in Inklusionsbetriebe.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beginnt mit einer schriftlichen Einreichung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit und erfordert die vorherige Einholung einer fachdienstlichen Stellungnahme. Die Genehmigung der Förderung erfolgt auf der Grundlage einer Prüfung der Antragsunterlagen.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des LWL-Budgets für Arbeit bildet die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Das Programm ist tief im deutschen Sozialrecht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch IX, sowie in internationalen Konventionen und Bundesgesetzen zur Teilhabe verankert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 75% des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohns (Lohnkostenzuschuss); bis zu 4.000 € (Inklusionsprämie); individuelle Bedarfsdeckung (Inklusionsbudget); Erstattung der Ausbildungsvergütung (LWL-Budget für Ausbildung).

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Westfalen-Lippe (Deutschland)

Begünstigte

Begünstigte:

Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Markteinführung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Verwaltet von:

LWL-Inklusionsamt Arbeit

Zusätzliche Partner:

Integrationsfachdienste (IFD)

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