LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion des Landschaftsverbandes Rheinland fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bietet Zuschüsse, Prämien und Jobcoaching, um sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen und zu stabilisieren. Das Programm bündelt gesetzliche und freiwillige Leistungen, um eine personenzentrierte Unterstützung zu gewährleisten.

Wer wird gefördert?

Das LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion richtet sich an Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Dies umfasst Lohnkostenzuschüsse, Prämien für Einstellungen und Ausbildungen sowie flexible Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen.

Art und Umfang der Förderung

Das LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und Prämien. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Maßnahme und individuellen Bedürfnissen, wobei Lohnkostenzuschüsse prozentual und Prämien pauschal gewährt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller und die zu integrierenden Arbeitsverhältnisse spezifische Kriterien erfüllen, darunter die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie des Mindestlohns und die Beachtung des Nachrangigkeitsprinzips gegenüber anderen Leistungen. Zudem besteht ein Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort oder direkt beim LVR-Inklusionsamt. Die Bedarfsermittlung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens und beinhaltet fachdienstliche Stellungnahmen.

Rechtsgrundlage

Das LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion wird durch eine spezifische Richtlinie des Landschaftsverbandes Rheinland legitimiert. Es stützt sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie nationale Gesetze wie das Bundesteilhabegesetz und das Sozialgesetzbuch IX, welche die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben neu regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Lohnkostenzuschüsse bis zu 75% des Bruttolohnes (bis zu 100% für WfbM-Wechsler in Ausbildung); Einstellungsprämien bis zu 7.000 €; Ausbildungsprämien bis zu 4.000 €; Budgetleistungen nach individuellem Bedarf.

Förderbudget

Förderbudget:

20,000,000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Verbandsgebiet des LVR)

Begünstigte

Begünstigte:

Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Landschaftsverband Rheinland (LVR), Träger der Eingliederungshilfe (EGH)

Verwaltet von:

LVR-Inklusionsamt, Integrationsfachdienste (IFD)

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