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Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ in Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen von Inklusionsbetrieben, die zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Diese Initiative bietet finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben und den Erwerb von Betriebsvermögen, um die soziale Inklusion zu stärken und die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt Inklusionsbetriebe und deren Rechtsträger in Nordrhein-Westfalen, die durch Investitionen neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Das primäre Ziel ist die Stärkung der sozialen Inklusion und die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionen von Inklusionsbetrieben, die auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen abzielen. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Anschaffung notwendiger Betriebsgegenstände und Fahrzeuge.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, die einen Großteil der förderfähigen Investitionsausgaben abdecken, mit einem spezifischen Höchstbetrag pro neu geschaffenem Arbeitsplatz. Eine Eigenbeteiligung der Antragstellenden ist erforderlich.

Bedingungen und Voraussetzungen

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche, eigentumsbezogene und finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Ermessen der zuständigen Behörde und ist an die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geknüpft.

Antragsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Es sind spezifische Muster und Anlagen für die Antragstellung zu verwenden, die von den Bewilligungsbehörden angefordert werden können.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ und wird durch spezifische gesetzliche Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sowie Haushaltsordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen untermauert.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Website: Landschaftsverband Rheinland