Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben Offen
Das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ in Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen von Inklusionsbetrieben, die zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Diese Initiative bietet finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben und den Erwerb von Betriebsvermögen, um die soziale Inklusion zu stärken und die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt Inklusionsbetriebe und deren Rechtsträger in Nordrhein-Westfalen, die durch Investitionen neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Das primäre Ziel ist die Stärkung der sozialen Inklusion und die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Investitionen von Inklusionsbetrieben, die auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen abzielen. Dies umfasst sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Anschaffung notwendiger Betriebsgegenstände und Fahrzeuge.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, die einen Großteil der förderfähigen Investitionsausgaben abdecken, mit einem spezifischen Höchstbetrag pro neu geschaffenem Arbeitsplatz. Eine Eigenbeteiligung der Antragstellenden ist erforderlich.
Bedingungen und Voraussetzungen
Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche, eigentumsbezogene und finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Ermessen der zuständigen Behörde und ist an die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geknüpft.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Es sind spezifische Muster und Anlagen für die Antragstellung zu verwenden, die von den Bewilligungsbehörden angefordert werden können.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ und wird durch spezifische gesetzliche Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sowie Haushaltsordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen untermauert.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
20.000 € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Website: Landschaftsverband Rheinland