Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Das Programm „Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen“ des Freistaates Thüringen sichert Arbeitnehmerbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Es stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen und trägt zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung Thüringer Unternehmen bei. Die Förderung erfolgt als Garantie für die eingezahlte Beteiligungssumme sowie die vertraglich gesicherten Beteiligungserträge.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe in Thüringen. Ziel ist es, die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen zu stärken, die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand zu fördern und die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zu verbessern.

Was wird gefördert

Gefördert werden Arbeitnehmerbeteiligungen, die bilanziellem Eigenkapital ähneln oder dieses darstellen, wie beispielsweise stille Gesellschaften oder Genussrechte. Die Beteiligungsmittel müssen für betriebliche Investitionen oder zur Sicherstellung des Betriebsmittelbedarfs des Unternehmens eingesetzt werden. Der Fokus liegt auf KMU mit guter Marktbehauptungschance und qualifizierter Unternehmensführung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie, die bis zu 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme und vertraglich gesicherte Beteiligungserträge abdeckt. Die maximale Garantiesumme pro Unternehmen beträgt 250.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren und einer Mindestlaufzeit der Beteiligung von fünf Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung einer Garantie sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Beteiligung an einem Thüringer KMU, eine Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses und die Eigenschaft der Beteiligung als bilanzielles Eigenkapital. Das Programm unterliegt den De-minimis-Regeln der Europäischen Union.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beinhaltet die gemeinsame Antragstellung von Arbeitnehmervertretern und Unternehmen bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH. Die Bewilligung erfolgt durch einen Garantieausschuss nach umfassender Prüfung und Gutachten.

Rechtsgrundlagen

Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wird durch spezifische Richtlinien des Freistaates Thüringen geregelt, die auf der Thüringer Landeshaushaltsordnung basieren und europäische De-minimis-Beihilfevorschriften berücksichtigen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Finanzinstrumente

Region

Region:

Thüringen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freistaat Thüringen, Thüringer Finanzminister

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT)

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