Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg
Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen oder an einer Existenzgründung beteiligen wollen, kann die Bürgschaftsbank Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die sich an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen im Land Brandenburg beteiligen möchten. Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen Brandenburgs.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Beteiligungen an bestehenden und neu zu gründenden Unternehmen, die auf eine Stärkung der Eigenkapitalbasis abzielen. Die Garantien umfassen die Beteiligungssumme sowie Ertragsansprüche, während bestimmte Kostenarten explizit von der Garantie ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Garantien, welche private Kapitalbeteiligungen an KMU und Existenzgründungen absichern. Die Garantien können bis zu 80% der Beteiligungssumme und Ertragsansprüche abdecken, wobei die maximale garantierte Beteiligungssumme 1,25 Millionen Euro beträgt. Die maximale Laufzeit der Beteiligung beträgt 10 Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Die Inanspruchnahme der Garantien ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sowohl für die antragstellende Beteiligungsgesellschaft als auch für das begünstigte Unternehmen gelten. Dazu gehören rechtliche und administrative Pflichten, Sorgfaltspflichten und Berichtspflichten, sowie Regelungen zu staatlichen Beihilfen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg muss direkt bei der Bürgschaftsbank eingereicht werden. Der Prozess beinhaltet die Überprüfung der Einhaltung kaufmännischer Sorgfaltspflichten und die Feststellung eines Ausfalls der Beteiligung, bevor die Garantie in Anspruch genommen werden kann.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf den Allgemeinen Garantiebestimmungen der Bürgschaftsbank Brandenburg und unterliegt verschiedenen übergeordneten Regelwerken, darunter EU-Beihilferegeln, bundes- und landesrechtliche Bestimmungen sowie spezifische Programme und Gesetze wie das ERP-Beteiligungsprogramm und das Geldwäschegesetz.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1,25 Millionen €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Konsumgüterindustrie, Sonstige
Begünstigte:
Handwerk, Handel, Industrie, Gastgewerbe, Gartenbau
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Zusätzliche Partner:
Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg
Website: