Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Das Förderprogramm Ausgleichszulage unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Es zielt darauf ab, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu sichern und so zur Erhaltung von Landschaft und nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beizutragen.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel erläutert, welche landwirtschaftlichen Betriebe für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten antragsberechtigt sind, in welchen geografischen Regionen die Flächen liegen müssen und welche übergeordneten Ziele mit dieser Förderung verfolgt werden, insbesondere die Erhaltung der Landschaft und die Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt, welche Flächen und landwirtschaftlichen Aktivitäten durch die Ausgleichszulage gefördert werden und welche spezifischen Kriterien für diese Förderung gelten. Es wird deutlich, dass es um die Unterstützung der Bewirtschaftung in Regionen mit besonderen naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen geht.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Kapitel detailliert die Form der finanziellen Unterstützung, die Höhe der Zuschüsse pro Hektar und die Dauer des Förderprogramms. Es erklärt auch die gestaffelte Förderhöhe und die maximale Fläche, für die eine Förderung gewährt wird.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Regeln und Auflagen für Antragsteller und Empfänger der Ausgleichszulage fest, darunter die Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Kontrollmöglichkeiten.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Ausgleichszulage, von der elektronischen Einreichung des Antrags bis zur Bewilligung und dem Nachweis der Mittelverwendung sowie die zuständige Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Dieses Kapitel listet die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Richtlinien auf, die das Förderprogramm „Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten“ etablieren und steuern. Es umfasst sowohl nationale als auch europäische Verordnungen, die die Gemeinsame Agrarpolitik und die Haushaltsführung betreffen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.312,50 €
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaftliche Betriebe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen