Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm Ausgleichszulage unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Es zielt darauf ab, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu sichern und so zur Erhaltung von Landschaft und nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beizutragen.

Wer wird gefördert

Dieses Kapitel erläutert, welche landwirtschaftlichen Betriebe für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten antragsberechtigt sind, in welchen geografischen Regionen die Flächen liegen müssen und welche übergeordneten Ziele mit dieser Förderung verfolgt werden, insbesondere die Erhaltung der Landschaft und die Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt, welche Flächen und landwirtschaftlichen Aktivitäten durch die Ausgleichszulage gefördert werden und welche spezifischen Kriterien für diese Förderung gelten. Es wird deutlich, dass es um die Unterstützung der Bewirtschaftung in Regionen mit besonderen naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen geht.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Kapitel detailliert die Form der finanziellen Unterstützung, die Höhe der Zuschüsse pro Hektar und die Dauer des Förderprogramms. Es erklärt auch die gestaffelte Förderhöhe und die maximale Fläche, für die eine Förderung gewährt wird.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Regeln und Auflagen für Antragsteller und Empfänger der Ausgleichszulage fest, darunter die Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Kontrollmöglichkeiten.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Ausgleichszulage, von der elektronischen Einreichung des Antrags bis zur Bewilligung und dem Nachweis der Mittelverwendung sowie die zuständige Bewilligungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Dieses Kapitel listet die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Richtlinien auf, die das Förderprogramm „Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten“ etablieren und steuern. Es umfasst sowohl nationale als auch europäische Verordnungen, die die Gemeinsame Agrarpolitik und die Haushaltsführung betreffen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.312,50 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaftliche Betriebe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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