Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Offen
Die Ausgleichszulage in Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die in naturbedingt benachteiligten Gebieten wirtschaften. Sie kompensiert Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, um die dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen zu gewährleisten und die Landschaft sowie die biologische Vielfalt zu erhalten. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Agrarstruktur im Land.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen-Anhalt, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften. Das Hauptziel ist die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt der Landschaft in diesen Regionen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten in Sachsen-Anhalt durch eine Ausgleichszahlung. Die Förderung kompensiert Nachteile, die sich aus der Bewirtschaftung dieser spezifischen Flächen ergeben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Ertragsmesszahl der bewirtschafteten Fläche richtet und bei größeren Flächen degressiv gekürzt wird. Die Auszahlung erfolgt jährlich.
Bedingungen und Anforderungen
Förderempfänger müssen verschiedene Vorgaben einhalten, darunter die Einhaltung von Cross-Compliance-Vorschriften und die Gewährleistung von Kontrollen. Es gibt auch spezifische Regeln für die Budgetverwaltung und bei Fällen höherer Gewalt.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Ausgleichszulage muss jährlich bis zum 15. Mai schriftlich beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Anträge und Kontrollen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete des Landes Sachsen-Anhalt und wird durch eine Vielzahl von Landes-, Bundes- und EU-Verordnungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik gestützt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
45,00 € je Hektar
Einsendeschluss:
15.05.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt, Europäische Union, Bund
Verwaltet von: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Website: zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)