Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015) Offen
Die "Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)" in Sachsen bietet Landwirten in benachteiligten Gebieten finanzielle Unterstützung. Sie gleicht ständige natürliche und wirtschaftliche Nachteile aus, um die landwirtschaftliche Flächennutzung und den Erhalt der Kulturlandschaft zu sichern. Das Programm trägt zur Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsmaßnahmen bei und beugt Flächenstilllegungen vor.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Landwirte in Sachsen, insbesondere in benachteiligten Gebieten. Ziel ist die Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und der Erhalt der Kulturlandschaft durch Ausgleichszulagen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten Sachsens. Es werden Ausgleichszulagen für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste gewährt, um die nachhaltige Flächennutzung und den Erhalt der Kulturlandschaft zu fördern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird jährlich auf der Basis der bewirtschafteten Hektarflächen gewährt, wobei die Höhe degressiv gestaffelt ist und eine Obergrenze von 85 Hektar für die volle Auszahlung besteht.
Bedingungen und Anforderungen
Für den Erhalt der Ausgleichszulage müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die Bewirtschaftung einer Mindestfläche in benachteiligten Gebieten und die Einhaltung von EU-Verordnungen und nationalen Standards zur guten landwirtschaftlichen Praxis. Transparenz- und Dokumentationspflichten sind ebenfalls zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Ausgleichszulage muss jährlich bis zum 15. Mai über ein webbasiertes Portal elektronisch eingereicht und der unterschriebene Datenbegleitschein fristgerecht an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gesendet werden. Die Bewilligung erfolgt nach Abschluss der Kontrollen.
Rechtsgrundlagen
Die Förderrichtlinie Ausgleichszulage (AZL/2015) des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bildet die primäre rechtliche Grundlage des Programms. Sie basiert auf dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) und dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK). Darüber hinaus gelten zahlreiche EU-Verordnungen und nationale Gesetze und Verordnungen, die das Finanzierungs-, Verwaltungs- und Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 8.925 € pro Begünstigten (für 85 Hektar), gestaffelt nach Benachteiligungsgrad mit degressiver Kürzung für zusätzliche Flächen (maximal 105 €/Hektar)
Einsendeschluss:
15.05.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland) und angrenzende Bundesländer
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Verwaltet von: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Website: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie