Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben oder aus hochwassergeschädigten Unternehmen übernehmen. Ziel ist es, die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung dieser jungen Menschen zu sichern. Förderberechtigte erhalten einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro pro übernommenem Auszubildenden.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe in Rheinland-Pfalz, die Auszubildende aus Betrieben übernehmen, deren Ausbildung aufgrund von Insolvenz, Entzug der Ausbildungsberechtigung, nicht vorhersehbarer Stilllegung oder Hochwasserschäden vorzeitig beendet wurde. Ziel ist es, diesen Auszubildenden die Fortsetzung und den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Was wird gefördert

Gefördert wird die Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund spezifischer Umstände wie Insolvenz oder Betriebsschließung verloren haben. Der Zuschuss dient zur Deckung der Aufwendungen, die durch die weitere Ausbildung und Integration der Auszubildenden im neuen Betrieb entstehen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

immer offen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Verwaltet von:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH

Zusätzliche Partner:

Kammer oder sonst zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (z.B. zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK))

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