Berufsausbildungsförderung Offen
Das Land Berlin unterstützt Betriebe dabei, die Anzahl und Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze zu steigern. Mit diesem Förderprogramm können Ausbildende Zuschüsse für verschiedene Ausbildungsformen, wie die Verbundausbildung oder die Förderung spezifischer Zielgruppen, erhalten. Ziel ist es, den Zugang zur Berufsausbildung zu erleichtern und die Fachkräftesicherung in Berlin zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Betriebe in Berlin, die Ausbildungsplätze anbieten, sowie spezifische Einrichtungen wie Handwerkskammern. Die Förderung zielt darauf ab, die Anzahl und Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze zu erhöhen und den Zugang zu Ausbildung für bestimmte benachteiligte Personengruppen zu erleichtern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung, von der Verbundausbildung über spezifische Lehrgänge bis hin zur Unterstützung benachteiligter Personen und der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Zudem werden innovative Modellversuche und Pilotprojekte im Bereich der Berufsbildung bezuschusst.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, dessen Höhe je nach Förderbereich und Ausbildungsdauer variiert. Die genaue Höhe der Förderung ist oft gestaffelt oder auf Höchstbeträge begrenzt, wobei die monatliche Ausbildungsvergütung oder pauschale Sätze als Grundlage dienen.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller und Projekte spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Eintragung des Ausbildungsvertrages, bestimmte Bedingungen für Verbundausbildungen und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es sind keine doppelten Förderungen zulässig, und bestimmte Gruppen wie die öffentliche Hand sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich oder elektronisch unter Verwendung der vorgesehenen Formulare eingereicht werden. Es gibt spezifische Fristen für die Antragstellung, die vom Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder der jeweiligen Maßnahme abhängen. Die Anträge werden bei der Handwerkskammer Berlin oder der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung eingereicht.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin. Es stützt sich zudem auf die Landeshaushaltsordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU, insbesondere Artikel 31 für Ausbildungsbeihilfen. Offizielle Texte sind über die zuständigen Berliner Behörden zugänglich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
10.000 €
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
30.06.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Betriebe, Handwerkskammern, ausbildungsberechtigte Träger und Unternehmen zur Schaffung und Verbesserung betrieblicher Ausbildungsplätze sowie zur Unterstützung benachteiligter Personen im Rahmen der Erstausbildung.
Förderbereiche:
Umsetzung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Verwaltet von: Handwerkskammer Berlin, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Zusätzliche Partner: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI), Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik, andere Fachinstitute des Berufsstandes
Website: Handwerkskammer Berlin