BAB-Mikrokredit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Der BAB Mikrokredit der Bremer Aufbau-Bank unterstützt kleine Unternehmen und Existenzgründer im Land Bremen. Dieses Darlehen erleichtert Finanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel, insbesondere wenn herkömmliche Banken nicht oder nur teilweise unterstützen können, und erfordert nicht zwingend Eigenkapital oder Sicherheiten.

Wer wird gefördert?

Der BAB Mikrokredit in Bremen richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Genossenschaften und natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen, übernehmen oder fortführen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Finanzierung kleiner Gründungsvorhaben und die Entwicklung, Stabilisierung sowie den Ausbau von Kleinst- und Kleinunternehmen im Land Bremen zu erleichtern, insbesondere wenn traditionelle Bankfinanzierungen nicht oder nur teilweise möglich sind.

Was wird gefördert?

Der BAB Mikrokredit dient der Finanzierung von Investitionen und projektbezogenen Betriebsmitteln, um die Entwicklung, den Ausbau oder die Stabilisierung bestehender kleiner Unternehmen sowie die Gründung oder Übernahme eines Kleinunternehmens zu unterstützen. Es werden keine spezifischen Sektoren bevorzugt, jedoch gibt es Ausschlüsse für bestimmte Branchen. Die Förderung zielt auf verschiedene Phasen der Unternehmensentwicklung ab, von der Gründung bis zur Stabilisierung.

Art und Umfang der Förderung

Der BAB Mikrokredit wird in Form eines Darlehens vergeben und bietet eine Finanzierung von bis zu 100.000 EUR pro Vorhaben. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, inklusive einer anfänglich möglichen tilgungsfreien Zeit. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist ohne zusätzliche Kosten möglich.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllen, darunter ein Betriebssitz in Bremen und die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung. Die Kredite werden auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben, und andere Finanzierungsmöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.

Antragsverfahren

Der Antrag für den BAB Mikrokredit wird direkt bei der Bremer Aufbau-Bank gestellt, idealerweise vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens. Der Kredit wird auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags vergeben, wobei eine Bewertung der Kreditwürdigkeit erfolgt.

Rechtsgrundlage

Die Legitimation und die Rahmenbedingungen für den BAB Mikrokredit ergeben sich aus den "BAB-Mikrokredit Förderkriterien" und sind eingebettet in übergeordnete europäische und nationale Förderprogramme.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bremer Aufbau-Bank (BAB), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Verwaltet von:

Bremer Aufbau-Bank (BAB)

Zusätzliche Partner:

Starthaus Bremen und Bremerhaven

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