Energieberatung für Wohngebäude
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch. Ziel ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der Wege zur umfassenden energetischen Sanierung von Wohngebäuden aufzeigt. Antragsteller können einen Zuschuss von bis zu 850 Euro erhalten, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern und zum Klimaschutz beizutragen.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter von Wohngebäuden in Deutschland. Ziel ist es, sie bei der Entscheidung zur energetischen Sanierung und Heizungstausch zu unterstützen, um die Energieeffizienz zu steigern und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude, die die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umfasst. Der iSFP zeigt auf, wie ein Wohngebäude schrittweise oder durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau erreichen kann. Die Beratung muss von zertifizierten Energieberatern durchgeführt werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der sich auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars beläuft. Es gibt feste Höchstbeträge je nach Gebäudetyp und eine zusätzliche Förderung für Erläuterungen in Wohnungseigentümerversammlungen. Die bewilligte Beratung muss innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Gebäudes, des Energieberaters und der Einhaltung von De-minimis-Regelungen. Es ist wichtig, den Zeitpunkt des Vorhabenbeginns zu beachten und keine Doppelförderungen für dieselben Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Energieberatung muss online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung der Verwendungsnachweise, die innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen sind.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude bildet die spezifische Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die verschiedene bundes- und EU-rechtliche Vorschriften integriert, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
850,00 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bundesrepublik Deutschland
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zusätzliche Partner:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) - Beraterzulassung