Energieberatung für Wohngebäude

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch. Ziel ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der Wege zur umfassenden energetischen Sanierung von Wohngebäuden aufzeigt. Antragsteller können einen Zuschuss von bis zu 850 Euro erhalten, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern und zum Klimaschutz beizutragen.

Wer wird gefördert?

Diese Förderung richtet sich an Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter von Wohngebäuden in Deutschland. Ziel ist es, sie bei der Entscheidung zur energetischen Sanierung und Heizungstausch zu unterstützen, um die Energieeffizienz zu steigern und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude, die die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umfasst. Der iSFP zeigt auf, wie ein Wohngebäude schrittweise oder durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau erreichen kann. Die Beratung muss von zertifizierten Energieberatern durchgeführt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der sich auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars beläuft. Es gibt feste Höchstbeträge je nach Gebäudetyp und eine zusätzliche Förderung für Erläuterungen in Wohnungseigentümerversammlungen. Die bewilligte Beratung muss innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Gebäudes, des Energieberaters und der Einhaltung von De-minimis-Regelungen. Es ist wichtig, den Zeitpunkt des Vorhabenbeginns zu beachten und keine Doppelförderungen für dieselben Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Energieberatung muss online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung der Verwendungsnachweise, die innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen sind.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude bildet die spezifische Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die verschiedene bundes- und EU-rechtliche Vorschriften integriert, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen.

Ähnliche Programme

#Energieberatung Wohngebäude#Energetische Sanierung#Förderung Energieeffizienz#Heizungstausch Zuschuss#Individueller Sanierungsfahrplan#BAFA Förderung#Wohngebäude Energie#Zuschuss Energieberatung#Klimaschutz Gebäude#Gebäudesanierung Zuschuss#CO2 Minderung#Energieeffizienz Experten#Eigentümer Förderung#WEG Energieberatung#BMWK Energiepolitik#De-minimis Beihilfe#Energieaudits

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

850,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bundesrepublik Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Zusätzliche Partner:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) - Beraterzulassung

0 x 0
XS