Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe bei Baumaßnahmen. Ziel ist die Förderung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen von bundesweiter oder internationaler Bedeutung durch Zuschüsse. Die Förderung erfolgt in der Regel anteilig und ergänzend zu Landes- und Eigenmitteln.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendbildungs-, Jugendbegegnungsstätten oder Jugendherbergen betreiben. Die Förderung setzt voraus, dass die Einrichtungen von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sind und die Maßnahmen bundesweit in Deutschland stattfinden.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Bauprogramm unterstützt investive Maßnahmen wie den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von speziellen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden nur zweckgebundene Kosten gefördert, die sich auf diese Bereiche beziehen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Förderung ist grundsätzlich anteilig und erfordert eine Kofinanzierung durch Landes- und Eigenmittel. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsberechtigung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die bundesweite oder internationale Bedeutung der Einrichtung, Eigentum oder dingliches Nutzungsrecht am Grundstück und die Ausschöpfung anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Es sind zudem EU-Beihilfevorschriften zu beachten.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess beginnt mit einer schriftlichen Anmeldung des Bauvorhabens bei den zuständigen Landesjugendbehörden oder dem Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes. Anschließend erfolgt die formelle Antragstellung über die Landesjugendbehörde an das BMFSFJ, wobei Fristen und Formulare zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen des Bauprogramms

Das Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe basiert auf einem Merkblatt und ist in den rechtlichen Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII sowie der Bundeshaushaltsordnung eingebettet. Zusätzlich sind die EU-Beihilfevorschriften relevant für die Umsetzung des Programms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

mindestens 50.000 € für Bauerhaltung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bundesweit

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Verwaltet von:

Bundesverwaltungsamt (BVA), oberste Landesjugendbehörde

Zusätzliche Partner:

Bundesländer

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