Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Das Bayerische Energiekreditprogramm unterstützt Unternehmen, Freiberufler und Genossenschaften im Freistaat Bayern bei Investitionen in erneuerbare Energien. Es bietet zinsverbilligte Darlehen für Projekte zur Energieerzeugung, -speicherung, Netzintegration und Digitalisierung der Energiewende, um die Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Bayerische Energiekreditprogramm, insbesondere der Energiekredit Regenerativ, richtet sich an Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Ziel ist es, Investitionen in erneuerbare Energien und damit verbundene Infrastrukturen zu unterstützen, um die Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung im Freistaat zu fördern.

Was wird gefördert

Der Energiekredit Regenerativ fördert spezifische Investitionen in erneuerbare Energien, Speichersysteme und Maßnahmen zur Flexibilisierung und Digitalisierung der Energiewende. Er deckt aktivierbare Investitionskosten ab, schließt jedoch Grundstückskosten und bestimmte Betriebs- und Finanzierungskosten aus. Die geförderten Projekte müssen technische Anforderungen erfüllen und tragen zur nachhaltigen Energieversorgung bei.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen, das bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Die maximale Darlehenshöhe variiert je nach Vorhaben, wobei eine Haftungsfreistellung für kleinere Darlehen möglich ist. Die Konditionen sind individuell gestaltet, und die Laufzeiten orientieren sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten strenge Auflagen, darunter die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben (AGVO, De-minimis), technische Normen und Kumulierungsregeln. Eine frühzeitige Antragstellung vor Projektbeginn ist ebenso verpflichtend wie die Einhaltung budgetärer Rahmenbedingungen und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Energiekredit Regenerativ wird über die Hausbanken eingereicht, die auch die Auszahlung und Überwachung der Mittel übernehmen. Das Verfahren erfordert spezifische Formulare und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch abgewickelt werden. Die LfA Förderbank Bayern entscheidet über die Bewilligung.

Rechtsgrundlage

Das Bayerische Energiekreditprogramm und der Energiekredit Regenerativ basieren auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, ergänzt durch haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie europäische Beihilferegeln (AGVO, De-minimis-Verordnung). Auch nationale Gesetze wie das EEG und KWKG sowie KfW-Sektorleitlinien prägen die Umsetzung des Programms.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 € (100.000.000 € für Wärmenetzsysteme)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen und Freiberufler, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen im Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Digitalisierung der Energiewende.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, KfW Bankengruppe

Verwaltet von:

LfA Förderbank Bayern

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