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Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit
Geschlossen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Bayerische Umweltkreditprogramm, auch bekannt als Ökokredit, unterstützt mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Bayern mit zinsgünstigen Darlehen. Es fördert Investitionen in den Umweltschutz und Klimaschutz, die über die gesetzlich geforderten Maßnahmen hinausgehen und somit einen echten Mehrwert für die Umwelt schaffen.

Wer wird gefördert?

Das Bayerische Umweltkreditprogramm richtet sich an mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Bayern, die eigenverantwortlich in den Umweltschutz investieren möchten. Ziel ist die Förderung von Maßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und einen signifikanten Umweltschutzeffekt erzielen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert ein breites Spektrum an überobligatorischen Umweltschutz- und Klimaschutzinvestitionen. Dazu gehören Maßnahmen in Bereichen wie Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Kreislaufwirtschaft sowie der Einsatz umweltfreundlicher Verfahren und klimaschutzrelevante Vorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Das Bayerische Umweltkreditprogramm bietet zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen. Die Darlehen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken, mit einem Höchstbetrag von 2 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Laufzeit der Darlehen ist flexibel gestaltbar.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Gewährung der Förderung sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter die rechtzeitige Antragstellung vor Vorhabenbeginn, der Nachweis eines signifikanten Umweltschutzeffekts und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der AGVO oder De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Bayerische Umweltkreditprogramm wird über die Hausbank eingereicht. Dabei sind umfassende Unterlagen zum Vorhaben und dessen Umweltschutzeffekt einzureichen. Die LfA Förderbank Bayern entscheidet über die Bewilligung und überwacht die zweckentsprechende Verwendung der Darlehen.

Rechtsgrundlagen

Das Bayerische Umweltkreditprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und EU-Beihilferegelungen, wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen für die Förderung fest und sichern die ordnungsgemäße Umsetzung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Umweltschutz, Klimaschutz, Ressourcenschonung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, KfW Bankengruppe

Verwaltet von: LfA Förderbank Bayern

Zusätzliche Partner: Hausbanken, Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Website: LfA Förderbank Bayern