Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit Geschlossen
Das Bayerische Umweltkreditprogramm, auch bekannt als Ökokredit, unterstützt mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Bayern mit zinsgünstigen Darlehen. Es fördert Investitionen in den Umweltschutz und Klimaschutz, die über die gesetzlich geforderten Maßnahmen hinausgehen und somit einen echten Mehrwert für die Umwelt schaffen.
Wer wird gefördert?
Das Bayerische Umweltkreditprogramm richtet sich an mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Bayern, die eigenverantwortlich in den Umweltschutz investieren möchten. Ziel ist die Förderung von Maßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und einen signifikanten Umweltschutzeffekt erzielen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert ein breites Spektrum an überobligatorischen Umweltschutz- und Klimaschutzinvestitionen. Dazu gehören Maßnahmen in Bereichen wie Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Kreislaufwirtschaft sowie der Einsatz umweltfreundlicher Verfahren und klimaschutzrelevante Vorhaben.
Art und Umfang der Förderung
Das Bayerische Umweltkreditprogramm bietet zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen. Die Darlehen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken, mit einem Höchstbetrag von 2 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Laufzeit der Darlehen ist flexibel gestaltbar.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Gewährung der Förderung sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter die rechtzeitige Antragstellung vor Vorhabenbeginn, der Nachweis eines signifikanten Umweltschutzeffekts und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie der AGVO oder De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Bayerische Umweltkreditprogramm wird über die Hausbank eingereicht. Dabei sind umfassende Unterlagen zum Vorhaben und dessen Umweltschutzeffekt einzureichen. Die LfA Förderbank Bayern entscheidet über die Bewilligung und überwacht die zweckentsprechende Verwendung der Darlehen.
Rechtsgrundlagen
Das Bayerische Umweltkreditprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und EU-Beihilferegelungen, wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen für die Förderung fest und sichern die ordnungsgemäße Umsetzung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Germany)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Umweltschutz, Klimaschutz, Ressourcenschonung
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, KfW Bankengruppe
Verwaltet von: LfA Förderbank Bayern
Zusätzliche Partner: Hausbanken, Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Website: LfA Förderbank Bayern