Infrakredit Energie
Der Infrakredit Energie der LfA Förderbank Bayern unterstützt bayerische Kommunen mit zinsverbilligten Darlehen für Infrastrukturmaßnahmen zur Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe refinanziert und fördert nachhaltige kommunale Entwicklungsprojekte. Es hebt sich durch seinen spezifischen Fokus auf Energieeffizienz im kommunalen Bereich und die direkte Darlehensvergabe ab.
Wer wird gefördert?
Der Infrakredit Energie richtet sich an bayerische Kommunen und kommunale Einrichtungen, die Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs oder zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger planen. Ziel ist es, die kommunale Infrastruktur nachhaltig zu gestalten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Antragsberechtigt sind dabei spezifische kommunale Körperschaften und deren Betriebe.
Was wird gefördert?
Der Infrakredit Energie fördert Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die auf Energieeinsparung oder die Umstellung auf erneuerbare Energien abzielen. Bestimmte Vorhaben und Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen, um eine gezielte und beihilferechtlich konforme Mittelvergabe zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Der Infrakredit Energie bietet zinsverbilligte Darlehen mit variablen Finanzierungsanteilen und flexiblen Laufzeiten, um die Investitionen der Kommunen zu unterstützen. Die maximale Darlehenshöhe ist begrenzt, ebenso wie die jährlichen Zusagen aus dem refinanzierenden KfW-Programm.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung über den Infrakredit Energie zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, insbesondere bezüglich des Vorhabensbeginns, des Nachweises der Energieeffizienz und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es gibt zudem Beschränkungen hinsichtlich der Gesamtsumme der Darlehenszusagen und der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen.
Antragsverfahren
Der Antrag für den Infrakredit Energie erfolgt direkt bei der LfA Förderbank Bayern und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen. Der Prozess umfasst die Antragsstellung vor Projektbeginn, die Prüfung durch die LfA und die anschließende Möglichkeit des Darlehensabrufs nach Erfüllung aller Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm Infrakredit Energie basiert auf spezifischen Richtlinien der LfA Förderbank Bayern und wird durch die Refinanzierung aus einem KfW-Programm sowie aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern finanziert. Die Einhaltung verschiedener nationaler und europäischer Gesetze und Richtlinien ist für die Durchführung des Programms maßgeblich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
4.000.000 €
Förderbudget:
Maximal 150.000.000 € pro Kalenderjahr (Refinanzierung aus KfW-Programm IKK)
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Kommunale Infrastruktur
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
LfA Förderbank Bayern, Freistaat Bayern
Verwaltet von:
LfA Förderbank Bayern
Zusätzliche Partner:
KfW Bankengruppe (Refinanzierung)
Website: