Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Der Gründungskredit Bayern, Teil des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms, bietet zinsgünstige Darlehen für die Existenzgründung, Betriebsübernahme und Investitionen junger Unternehmen sowie KMU in Bayern. Dieses Programm stärkt den bayerischen Mittelstand und sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze. Es ermöglicht die Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten und bietet flexible Konditionen mit Haftungsfreistellung für eine solide Unternehmensentwicklung.

Wer wird gefördert

Der Gründungskredit Bayern richtet sich an Existenzgründer, junge Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der freien Berufe in Bayern. Ziel ist die Stärkung und der Erhalt der Vielfalt und Leistungskraft des bayerischen Mittelstands.

Was wird gefördert

Der Gründungskredit Bayern unterstützt vielfältige Vorhaben in der Existenzgründungsphase, von Investitionen in Sach- und immaterielle Vermögenswerte bis hin zu Warenlagern. Dabei sind bestimmte Kosten und Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen der LfA Förderbank Bayern, mit der Möglichkeit von Tilgungszuschüssen. Der maximale Darlehensbetrag liegt bei 10 Millionen Euro pro Vorhaben und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Die Konditionen richten sich nach Bonität und Besicherung; für bestimmte Regionen und junge Unternehmen gibt es besondere Zinsvergünstigungen. Die Absicherung der Darlehen erfolgt nach bankmäßigen Grundsätzen, ergänzt durch Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften der LfA oder Bürgschaftsbank Bayern.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter den Zeitpunkt der Antragstellung vor Beginn des Vorhabens. Es gelten EU-Beihilferegelungen wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung, die die maximale Beihilfeintensität und Kumulierung mit anderen Förderungen regeln.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Gründungskredit Bayern wird über die Hausbank eingereicht und von dieser an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet. Die LfA trifft die Förderentscheidung und überwacht die zweckentsprechende Verwendung der Mittel.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Gründungskredits Bayern bildet die Richtlinie zur Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms, ergänzt durch diverse haushaltsrechtliche und EU-beihilferechtliche Bestimmungen, die die Vergabe der Fördermittel regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Verwaltet von:

LfA Förderbank Bayern

Zusätzliche Partner:

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

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