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Durchführung des Wachstumskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der bayerische Wachstumskredit der LfA Förderbank Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bei Investitionen in Wachstumsvorhaben. Er bietet zinsgünstige Darlehen für Betriebserweiterungen, Modernisierungen und Rationalisierungen, um die Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Mittelstands zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Das Programm zeichnet sich durch hohe Förderquoten und flexible Konditionen aus.

Wer wird gefördert?

Der Wachstumskredit der LfA Förderbank Bayern richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Die Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Mittelstands in Bayern zu erhalten und zu stärken, indem Wachstumsvorhaben unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Der Wachstumskredit unterstützt vielfältige Vorhaben von Unternehmen und Freiberuflern in Bayern, die auf Expansion, Effizienzsteigerung oder Neuerungen abzielen. Dies umfasst Investitionen in Sach- und Anlagevermögen sowie Betriebsmittel. Es gibt jedoch klare Abgrenzungen, welche Kosten und Maßnahmen nicht förderfähig sind, um Doppel- oder Fehlförderungen zu vermeiden.

Art und Umfang der Finanzierung

Der Wachstumskredit wird als zinsvergünstigtes Darlehen bereitgestellt und bietet eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit mit hoher Förderquote. Die Konditionen wie Zinssatz und Laufzeit sind flexibel und passen sich der Bonität des Antragstellers und der Art des Vorhabens an. Besondere Anreize bestehen für Gründer und Vorhaben in bestimmten bayerischen Fördergebieten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung des Wachstumskredits sind bestimmte rechtliche, administrative und wirtschaftliche Voraussetzungen zu erfüllen. Es gelten EU-Beihilferegeln wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung, die die Förderintensität und Kumulierbarkeit von Beihilfen regeln. Zudem sind spezifische Vorgaben zur Antragstellung und zur Verwendung der Mittel zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Wachstumskredit erfolgt über die Hausbank und wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet. Es sind spezifische Formulare einzureichen, und die Entscheidung über die Förderung trifft die LfA nach Prüfung der Voraussetzungen.

Rechtsgrundlagen

Der Wachstumskredit ist in rechtlichen Richtlinien und Verordnungen verankert, die den Förderzweck, die Zielgruppe und die Fördervoraussetzungen detailliert regeln. Diese Grundlagen gewährleisten eine transparente und rechtskonforme Vergabe der Fördermittel.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Mittelständische Unternehmen, Freie Berufe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Planung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von: LfA Förderbank Bayern

Zusätzliche Partner: KfW, Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Website: LfA Förderbank Bayern