Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit ist ein spezifisches Darlehensprogramm, das sich an deutsche Kommunen richtet. Es unterstützt Investitionen in die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in kommunalen Gebäuden, sowie Projekte in den Bereichen Smart Cities und Wohnungsbaumodernisierung. Dieses Programm ist ein zentraler Baustein der nationalen Klimaschutzstrategie.

Wer wird gefördert?

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit" richtet sich an Einrichtungen des öffentlichen Sektors, insbesondere an Kommunen in ganz Deutschland. Das Hauptziel ist die Unterstützung von Projekten, die die Energieeffizienz steigern, erneuerbare Energien fördern und zur Entwicklung von Smart Cities sowie zur Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden beitragen.

Was wird gefördert?

Dieses Programm fördert spezifisch Initiativen im Zusammenhang mit Energieeffizienz, der Integration erneuerbarer Energien und der Modernisierung von sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäuden. Es umfasst auch Aspekte der Smart City- und Regionalentwicklung, mit dem Ziel, die Infrastruktur und den Umweltschutz innerhalb von Gemeinden zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit" bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens. Während spezifische Höchstbeträge der Förderung nicht detailliert aufgeführt sind, ist das Programm darauf ausgelegt, Investitionen in förderfähige Gebäude- und Infrastrukturprojekte für Kommunen zu erleichtern.

Konditionen und Anforderungen

Dieses Programm, das primär durch die BEG-Richtlinien geregelt wird, bietet finanzielle Unterstützung speziell für Kommunen. Der Antragsprozess wird von der KfW Bankengruppe verwaltet und erfordert die Einhaltung ihrer spezifischen Merkblätter und Richtlinien. Allgemeine Antragsbedingungen, Konsortiumsregeln, De-minimis-Regelungen und Budgetbeschränkungen sind in den bereitgestellten Informationen nicht explizit aufgeführt, daher sollten Antragsteller die offiziellen Programmdokumente für umfassende Bedingungen konsultieren.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit" wird von der KfW Bankengruppe verwaltet. Obwohl in der Zusammenfassung keine detaillierten Schritt-für-Schritt-Anweisungen für die Antragstellung oder Informationen zu den Auswahlprozessen (Vergabekanälen) bereitgestellt werden, wird Antragstellern empfohlen, die offiziellen KfW-Dokumentationen, wie das KfW-Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen (264), für eine detaillierte Anleitung zu Rate zu ziehen.

Rechtsgrundlage

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit" basiert auf mehreren wichtigen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Dazu gehören spezifische Richtlinien für Nichtwohngebäude (BEG NWG), Wohngebäude (BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die operativen Details des Programms für Kommunen werden in einem speziellen KfW-Merkblatt weiter ausgeführt.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Deutschland (bundesweit)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

KfW Bankengruppe

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