Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert im Rahmen des Förderschwerpunkts 3 innovative Projekte im Bereich intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme. Ziel ist es, durch Investitionen und Forschung einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität und einer umweltfreundlichen Energieversorgung in Berlin zu leisten. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss für Vorhaben mit mindestens 50.000 € förderfähigen Gesamtkosten.

Wer wird gefördert

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) ist eine Förderinitiative, die eine breite Palette von Akteuren in Berlin anspricht, darunter öffentliche Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Forschungsinstitutionen. Das Programm zielt darauf ab, durch die Unterstützung innovativer Projekte im Bereich intelligenter Energiesysteme einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität und zur ökologischen Nachhaltigkeit Berlins zu leisten.

Was wird gefördert

Im Förderschwerpunkt 3 des BENE 2-Programms werden gezielt Maßnahmen im Bereich intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme unterstützt. Dies schließt sowohl investive Vorhaben zur Sektorenkopplung und Flexibilisierung der Energieversorgung als auch angewandte Forschung und Demonstrationsprojekte ein. Es gibt klare Regelungen zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kostenkategorien, um eine effiziente Mittelverwendung zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung im Rahmen des BENE 2-Programms erfolgt primär als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) und ist als Anteilsfinanzierung konzipiert. Für investive Maßnahmen im Förderschwerpunkt 3 müssen förderfähige Gesamtkosten von mindestens 50.000 Euro nachgewiesen werden. Die Festlegung der genauen Förderquoten erfolgt nach Ermessen der bewilligenden Stelle unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Vorgaben. Die aktuelle Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderfähigkeit von Projekten unter BENE 2 ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Mittel effektiv und zielgerichtet eingesetzt werden. Dazu gehören der Nachweis eines Anreizeffekts der Förderung, eine gesicherte Gesamtfinanzierung und die Einhaltung wirtschaftlicher Haushaltsführung. Zudem müssen beihilferechtliche Vorgaben sowie spezifische Vergaberegeln beachtet werden, die sich nach der Art des Begünstigten und dem Umfang der öffentlichen Finanzierung richten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Förderschwerpunkt 3 des BENE 2-Programms ist strukturiert und erfordert in der Regel die Einreichung einer Projektskizze vor dem formalen Antrag. Anträge können ganzjährig gestellt werden und durchlaufen eine detaillierte Prüfung durch den Programmträger und die bewilligende Stelle, die auch über die Förderhöhe entscheidet. Die Kommunikation und Abwicklung erfolgen weitestgehend digital.

Rechtsgrundlagen

Das BENE 2 Programm, speziell der Förderschwerpunkt 3, ist auf der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) vom 23. November 2023 verankert. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin, wobei zahlreiche EU-Verordnungen und nationale Gesetze die operationellen Rahmenbedingungen definieren. Die relevanten Dokumente sind öffentlich zugänglich.

Ähnliche Programme

#Berliner Programm Nachhaltige Entwicklung#BENE 2 Berlin#intelligente Energiesysteme#Energieeffizienz Berlin#Klimaneutralität Berlin#EFRE Förderung#Energiespeichersysteme#Energienetze#Sektorenkopplung#Power-to-X#angewandte Forschung#Demonstrationsprojekte#Abwärmenutzung#CO2-Reduktion#nachhaltige Energieversorgung#Berlin Klimaschutz#Umweltförderung Berlin#Zuschuss Berlin

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Website:

B.&S.U. mbH

0 x 0
XS