Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III (VV INP III)
Das Land Berlin fördert mit dem Programm "Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III", kofinanziert durch EFRE-Mittel, Projekte zur besseren Vermarktung, Vernetzung und Organisation des kulturellen Angebots. Es unterstützt insbesondere Urheber und Interpreten sowie die Entwicklung vermarktungsfähiger Gemeinschaftsangebote. Damit trägt es zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Berlin bei.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm INP III des Landes Berlin, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), richtet sich an juristische Personen im gesamten Berliner Stadtgebiet. Ziel ist die Stärkung des Innovationspotenzials in der Kultur- und Kreativwirtschaft durch verbesserte Vermarktung, Vernetzung, Organisation und Kundenorientierung. Antragsberechtigt sind insbesondere Kulturveranstalter, intermediäre Akteure sowie Zusammenschlüsse von Künstlern und künstlerisch geprägten Kreativen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm INP III unterstützt gezielt Projekte und Initiativen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, die auf verbesserte Vermarktung, Vernetzung und Organisation abzielen. Es werden Maßnahmen in verschiedenen kulturwirtschaftlichen Teilmärkten gefördert, die darauf abzielen, kulturelle Angebote besser zu positionieren und neue Kundenkreise zu erschließen. Dabei sind spezifische Kostenarten förderfähig, während andere ausgeschlossen sind, und der Fokus liegt auf der Entwicklung und Marktintegration von Innovationen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm INP III gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Projekte in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Berlin. Die Förderhöhe beträgt in der Regel bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Mittel werden als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung bereitgestellt und können unter bestimmten Voraussetzungen auch Pauschalen umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kumulierung mit anderen EU-kofinanzierten Förderungen für dasselbe Vorhaben nicht zulässig ist.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Durchführung von Projekten im Rahmen von INP III gelten verschiedene Bedingungen und Anforderungen, die sowohl die formale Einreichung als auch die Einhaltung rechtlicher und ethischer Grundsätze betreffen. Dazu gehören Vorgaben zum Maßnahmebeginn, zur Datenverarbeitung, zur Registrierung in der Transparenzdatenbank und zur Einhaltung des Mindestlohns. Auch Vergabeverfahren und Publizitätspflichten sind detailliert geregelt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Programm INP III ist klar strukturiert und umfasst die formgebundene Einreichung von Projektanträgen nach vorheriger Bekanntmachung durch Wettbewerbe oder Projektaufrufe. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt auf Basis festgelegter Kriterien und einer Punktevergabe, oft unter Hinzuziehung externer Sachverständiger. Die Mittelbewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und bei Vorliegen vollständiger Unterlagen. Eine kontinuierliche Projektbegleitung und -kontrolle sowie die Vorlage von Verwendungsnachweisen sind obligatorisch.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm "Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III" basiert auf der Verwaltungsvorschrift VV INP III, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Fördermitteln festlegt. Es ist im Kontext der Landeshaushaltsordnung von Berlin sowie europäischer Verordnungen, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), verankert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Referat für Stadtkultur, Bibliotheken, Archive, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Europäische Kulturangelegenheiten und EU-Förderung
Zusätzliche Partner:
Senatsverwaltungen für Finanzen und für Wirtschaft, Energie und Betriebe (im Einvernehmen), Berliner Begleitausschuss für das Programm INP III