Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) bietet Zuschüsse für innovative Maßnahmen und Projekte, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Der Förderschwerpunkt 6 konzentriert sich dabei auf die nachhaltige, multimodale städtische Mobilität, indem er die Nutzung regenerativer Energien und die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs zum Umweltverbund unterstützt.

Wer wird gefördert: Antragsteller und geografische Abdeckung

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) richtet sich an eine breite Palette von Einrichtungen und Unternehmen mit Betriebsstätte in Berlin. Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die einen Beitrag zu einem klimaneutralen, umweltfreundlichen und mobilen Berlin leisten.

Was wird gefördert: Projektinhalte und Schwerpunkte

Das Programm BENE 2 unterstützt eine Vielzahl von Projekten in verschiedenen Förderschwerpunkten, die auf ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin abzielen. Von Energieeffizienzmaßnahmen über intelligente Energiesysteme bis hin zu nachhaltiger Mobilität und Klimaanpassung werden innovative und investive Vorhaben unterstützt.

Art und Umfang der Förderung: Finanzierung und Laufzeit

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Projekte müssen Mindestkosten aufweisen, und die Förderrichtlinie ist bis Juni 2027 befristet.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Regeln

Für die Förderung im Rahmen von BENE 2 gelten spezifische Bedingungen und beihilferechtliche Vorgaben, einschließlich Regelungen zu Vergabeverfahren und Kumulierung mit anderen Fördermitteln. Antragsteller müssen die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellen.

Antragsverfahren: Prozess und Auswahl

Der Antragsprozess beginnt idealerweise mit einer Projektskizze, gefolgt von der förmlichen Antragstellung über ein elektronisches Portal. Die Projektauswahl erfolgt in der Regel im Windhundverfahren, wobei für bestimmte Fördergegenstände spezifische Förderaufrufe veröffentlicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Senatsverwaltung nach Prüfung und Empfehlung des Programmträgers.

Rechtsgrundlagen: Autorität und Vorschriften

Das BENE 2 Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) und ist tief in europäische und nationale Gesetze und Verordnungen eingebettet. Die Finanzierung erfolgt maßgeblich durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmittel. Es unterliegt strikten Vorgaben des Beihilferechts sowie haushaltsrechtlichen Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme. Für investive Maßnahmen müssen Sie mindestens 200.000 € förderfähige Gesamtkosten haben. Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen werden ab 30.000 € förderfähiger Gesamtkosten gefördert. Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Prototypenentwicklung, Angewandte Forschung, Prozessoptimierung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Website:

B.&S.U. mbH

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