ESF plus Berlin
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) vielfältige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Ziel ist die Verbesserung von Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung sowie der Abbau von Benachteiligungen. Das Programm zielt darauf ab, möglichst vielen Menschen Zugang zu Arbeit und Teilhabe zu ermöglichen.
Wer wird gefördert
Das ESF Plus Berlin Programm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die Projekte zur Verbesserung von Beschäftigungschancen, Bildung, Qualifizierung und sozialer Inklusion im Land Berlin umsetzen. Die Förderung zielt darauf ab, Menschen Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und dabei insbesondere benachteiligte Gruppen zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das ESF Plus Berlin Programm unterstützt vielfältige Projekte und Maßnahmen in den Schwerpunkten Fachkräftesicherung, Bildung und Soziale Inklusion. Die Förderfähigkeit von Ausgaben ist klar definiert, wobei pauschalierte Kostenoptionen zur Anwendung kommen. Es gibt jedoch auch spezifische ausgeschlossene Kosten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als Mittelzuweisung, meist im Rahmen einer Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe und -dauer variieren je nach Förderinstrument und den spezifischen Anforderungen der Projektaufrufe.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von ESF Plus-Projekten im Land Berlin gelten spezifische rechtliche, administrative und finanzielle Bedingungen, die eine ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung der Fördermaßnahmen gewährleisten sollen. Dazu gehören allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen, Regelungen zur Konsortialbildung, beihilferechtliche Bestimmungen, Budgetrestriktionen und weitere operative Vorgaben.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für das ESF Plus Berlin Programm ist strukturiert und erfordert die elektronische Einreichung von Unterlagen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die ZGS und die zuständigen Fachstellen auf Basis der Förderwürdigkeit und vorhandener Haushaltsmittel. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schrittweise nach Prüfung der Nachweise.
Rechtsgrundlage
Das ESF Plus Berlin Programm basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie und einer Vielzahl von europäischen und nationalen Verordnungen und Gesetzen, die die Rahmenbedingungen für die Mittelvergabe und Projektumsetzung definieren. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität und die korrekte Administration der Fördergelder.
Weitere Informationen
Das ESF Plus Berlin Programm legt großen Wert auf Transparenz und die Bereitstellung von Informationen für Antragsteller und Begünstigte. Es sind detaillierte Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit, zum Prüfungsrecht und zur Datenerhebung verankert, die eine effektive Steuerung und Evaluierung der Fördermaßnahmen sicherstellen.
Prüfungs- und Datenverpflichtungen
Das Programm unterliegt umfassenden Prüfungsrechten durch nationale und europäische Institutionen. Projektträger sind zudem zur Datenerhebung und aktiven Mitwirkung an Evaluierungen verpflichtet.
Datenerhebung und Evaluierung
Begünstigte verpflichten sich, alle für die Antragsbearbeitung, Projektbegleitung, Finanzverwaltung, Prüfung und Berichterstattung an die Europäische Kommission sowie für die Evaluierung notwendigen Daten zu erheben und der ZGS zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet die Erhebung personenbezogener Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wobei deren Einwilligung in die Datenverarbeitung einzuholen ist. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die erforderlichen Informationen nicht bereitstellen oder der Datenerfassung nicht zustimmen, sind von der Fördermaßnahme auszuschließen. Daten sind zu Beginn, vier Wochen und sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme zu erheben. Fehlende Daten können Zahlungsaussetzungen oder den Widerruf der Förderung zur Folge haben. Projektträger sind zudem zur Zusammenarbeit mit den für die Evaluierung beauftragten Stellen verpflichtet, auch nach Projektende.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
300.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.03.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Kreativwirtschaft, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Organisationen und natürliche Personen im Bereich Arbeitsmarkt, Bildung, Qualifizierung und soziale Inklusion, z.B. Bildungsträger, Hochschulen, Jugend- und Suchthilfeträger, Gründerzentren, Vereine, Verbände sowie arbeitslose, suchtkranke oder gering literalisierte Menschen, Frauen, junge Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen.
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Produktentwicklung, Piloterprobung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Verwaltet von:
Investitionsbank Berlin (IBB)
Zusätzliche Partner:
Jobcenter, Arbeitsagenturen, Innungen, Kammern, Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin, Senatsverwaltungen (Fachstellen), Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA)
Website: