Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm „Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen“ des Landes Bremen bietet Zuschüsse für externe Beratungskosten. Es unterstützt gezielt Existenzgründer, Betriebsübernehmer sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Freiberufler in Bremen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Erfolg von Gründungen nachhaltig zu sichern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wirtschaftsnahe Freiberufler sowie natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme im Land Bremen planen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und den Erfolg von Existenzgründungen zu festigen.

Was wird gefördert

Das Programm bezuschusst externe Unternehmensberatungen, die darauf abzielen, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln und deren Umsetzung in die Betriebspraxis zu begleiten. Gefördert werden allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen und Existenzfestigungsberatungen für junge Unternehmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses und die Förderquote variieren je nach Art der Beratung und können bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Beauftragung qualifizierter, selbstständiger Berater und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Anträge müssen vor Beginn der Beratung eingereicht werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die frühzeitige Einreichung des Antrags vor der Beauftragung der Beratung. Die RKW Bremen GmbH ist für die Prüfung und Weiterleitung der Anträge zuständig, während die Entscheidung über die Förderung im Ermessen der beliehenen Gesellschaften liegt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Senators für Wirtschaft und Häfen des Landes Bremen und unterliegt den Bestimmungen der Bremischen Landeshaushaltsordnung sowie relevanten EU-Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Land Bremen

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Freiberufler

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senator für Wirtschaft und Häfen

Verwaltet von:

BIG Bremer Investitions-Gesellschaft mbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Zusätzliche Partner:

RKW Bremen GmbH (Durchführung der Antragprüfung und -bearbeitung)

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