Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
Das Förderprogramm „Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen“ des Landes Bremen bietet Zuschüsse für externe Beratungskosten. Es unterstützt gezielt Existenzgründer, Betriebsübernehmer sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Freiberufler in Bremen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Erfolg von Gründungen nachhaltig zu sichern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wirtschaftsnahe Freiberufler sowie natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme im Land Bremen planen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und den Erfolg von Existenzgründungen zu festigen.
Was wird gefördert
Das Programm bezuschusst externe Unternehmensberatungen, die darauf abzielen, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln und deren Umsetzung in die Betriebspraxis zu begleiten. Gefördert werden allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen und Existenzfestigungsberatungen für junge Unternehmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses und die Förderquote variieren je nach Art der Beratung und können bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Beauftragung qualifizierter, selbstständiger Berater und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Anträge müssen vor Beginn der Beratung eingereicht werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die frühzeitige Einreichung des Antrags vor der Beauftragung der Beratung. Die RKW Bremen GmbH ist für die Prüfung und Weiterleitung der Anträge zuständig, während die Entscheidung über die Förderung im Ermessen der beliehenen Gesellschaften liegt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Senators für Wirtschaft und Häfen des Landes Bremen und unterliegt den Bestimmungen der Bremischen Landeshaushaltsordnung sowie relevanten EU-Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Land Bremen
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Freiberufler
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senator für Wirtschaft und Häfen
Verwaltet von:
BIG Bremer Investitions-Gesellschaft mbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Zusätzliche Partner:
RKW Bremen GmbH (Durchführung der Antragprüfung und -bearbeitung)
Website: