Förderung der Beratung in der Landwirtschaft
Das Land Rheinland-Pfalz fördert landwirtschaftliche Betriebe durch Zuschüsse für betriebliche Beratungsdienstleistungen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen in der rheinland-pfälzischen Primärproduktion zu stärken. Die Unterstützung wird über anerkannte Beratungsanbieter gewährt.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die in Rheinland-Pfalz ansässig sind oder dort eine Betriebsstätte unterhalten. Es zielt darauf ab, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit durch gezielte Beratungsdienstleistungen zu verbessern. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten oder solche mit ausstehenden Beihilferückforderungen.
Was wird gefördert?
Das Programm bezuschusst Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe, die von anerkannten Beratungsanbietern erbracht werden. Die Beratung muss sich auf die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse konzentrieren und relevante EU-Prioritäten für die ländliche Entwicklung aufgreifen. Bestimmte Bereiche wie die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form von bezuschussten Dienstleistungen durch Anteilsfinanzierung. Es wird ein Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungskosten gewährt, wobei Höchstgrenzen pro Beratungsstunde sowie pro Beratungselement und Jahr bestehen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen sowohl für die begünstigten Betriebe als auch für die erbringenden Beratungsanbieter. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Anerkennung der Beratungsanbieter, die Qualifikation des Beratungspersonals, die Neutralität der Beratung sowie die Bereitstellung von anonymisierten Betriebsdaten zur Auswertung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beinhaltet die Einreichung des Förderantrags über einen anerkannten Beratungsanbieter bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der Entscheidung über die Auszahlung an den Zuwendungsempfänger. Die Auszahlung selbst erfolgt direkt an den Beratungsanbieter, nachdem die erbrachten Leistungen nachgewiesen wurden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der Beratung in der Landwirtschaft basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. Diese Richtlinie stützt sich auf europäisches und nationales Recht, insbesondere auf EU-Beihilferegelungen für den Agrarsektor sowie auf die Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.500 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Verwaltet von:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)