Landwirtschaftliche Beratungsförderung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Beratungsdienstleistungen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Ressourceneffizienz in landwirtschaftlichen Unternehmen. Private Beratungsanbieter können hierfür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Agrarwirtschaft in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig und leistungsfähig zu gestalten.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an private Anbieter von Beratungsdienstleistungen, die landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt unterstützen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen, tier- und umweltbezogenen Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern und an künftige Anforderungen anzupassen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert spezifische Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die auf die Verbesserung des Tierwohls sowie der Ressourceneffizienz, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes abzielen. Bestimmte Ausgaben sind förderfähig, andere explizit ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung ist pro Beratungsdienstleistung und pro Betrieb begrenzt, wobei auch eine jährliche Höchstgrenze pro Betrieb festgelegt ist. Eine Bagatellgrenze ist zu beachten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen für Beratungsanbieter und Endbegünstigte geknüpft. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen, Neutralität der Beratung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es bestehen klare Regeln für die Antragsstellung und die Nutzung der Mittel.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich eingereicht werden, wobei spezielle Vordrucke zu verwenden sind. Ein Vertragsentwurf zwischen Beratungsanbieter und Endbegünstigtem ist den Unterlagen beizulegen, dessen Abschluss erst nach Bewilligung zulässig ist. Die Auszahlung der Zuwendung erfordert den Nachweis erbrachter Leistungen und des Eigenanteils des Endbegünstigten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm zur landwirtschaftlichen Beratungsförderung in Sachsen-Anhalt ist auf einer umfassenden rechtlichen Grundlage verankert, die sowohl Landes- als auch Bundes- und EU-Regelungen umfasst. Die primäre Grundlage bildet eine Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.500,00 € pro Beratungsdienstleistung, bis zu 4.500,00 € pro Betrieb und Kalenderjahr
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt