Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Beratungsdienstleistungen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Ressourceneffizienz in landwirtschaftlichen Unternehmen. Private Beratungsanbieter können hierfür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Agrarwirtschaft in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig und leistungsfähig zu gestalten.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an private Anbieter von Beratungsdienstleistungen, die landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt unterstützen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen, tier- und umweltbezogenen Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern und an künftige Anforderungen anzupassen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert spezifische Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die auf die Verbesserung des Tierwohls sowie der Ressourceneffizienz, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes abzielen. Bestimmte Ausgaben sind förderfähig, andere explizit ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung ist pro Beratungsdienstleistung und pro Betrieb begrenzt, wobei auch eine jährliche Höchstgrenze pro Betrieb festgelegt ist. Eine Bagatellgrenze ist zu beachten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen für Beratungsanbieter und Endbegünstigte geknüpft. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen, Neutralität der Beratung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es bestehen klare Regeln für die Antragsstellung und die Nutzung der Mittel.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich eingereicht werden, wobei spezielle Vordrucke zu verwenden sind. Ein Vertragsentwurf zwischen Beratungsanbieter und Endbegünstigtem ist den Unterlagen beizulegen, dessen Abschluss erst nach Bewilligung zulässig ist. Die Auszahlung der Zuwendung erfordert den Nachweis erbrachter Leistungen und des Eigenanteils des Endbegünstigten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm zur landwirtschaftlichen Beratungsförderung in Sachsen-Anhalt ist auf einer umfassenden rechtlichen Grundlage verankert, die sowohl Landes- als auch Bundes- und EU-Regelungen umfasst. Die primäre Grundlage bildet eine Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500,00 € pro Beratungsdienstleistung, bis zu 4.500,00 € pro Betrieb und Kalenderjahr

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt

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