Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Ausbildungsrichtlinie
Die Thüringer Ausbildungsrichtlinie, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), fördert gezielt die berufliche Ausbildung im Freistaat. Sie unterstützt die Organisation und Durchführung überbetrieblicher Lehrgänge, Lehrunterweisungen im Handwerk sowie die Unterbringung von Teilnehmenden und die Einrichtung von Koordinierungsstellen. Ziel ist die Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe durch hochwertigen Zugang zu beruflicher Bildung.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geografische Abdeckung
Das Förderprogramm richtet sich an juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen, einschließlich Handwerkskammern und Kammern als zuständige Stellen. Es zielt darauf ab, die berufliche Ausbildung im Freistaat Thüringen zu stärken, indem es Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver Berufsbildung unterstützt.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Das Förderprogramm unterstützt eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der beruflichen Ausbildung, die von überbetrieblichen Lehrgängen bis hin zur Unterbringung von Auszubildenden und der Einrichtung von Koordinierungsstellen reichen. Die förderfähigen Kosten variieren je nach Art der Maßnahme und werden teilweise durch Pauschalbeträge oder prozentuale Anteile abgedeckt. Ausgeschlossen sind bestimmte Ausgaben, wie die Förderung der eigenen Auszubildenden von Zuwendungsempfängern oder Zuwendungen unter einem Mindestbetrag.
Art und Umfang der Förderung: Finanzen und Dauer
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe und Berechnungsmethode je nach Art der geförderten Maßnahme variieren. Die Projektlaufzeiten für Lehrgänge sind festgelegt, um eine effiziente und zielgerichtete Ausbildung zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Voraussetzungen und Auflagen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Ausbildungsrichtlinie. Es umfasst spezifische Bedingungen für die Antragsberechtigung, Regelungen bezüglich staatlicher Beihilfen und Budgetvorgaben sowie allgemeine Bestimmungen zur Programmteilnahme und -prüfung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht und in vorgeschriebener Form beim Thüringer Landesverwaltungsamt oder der GFAW mbH eingereicht werden. Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung und zum Verwendungsnachweis ist detailliert geregelt, wobei die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegt.
Rechtsgrundlagen
Die Förderrichtlinie zur beruflichen Ausbildung in Thüringen ist rechtlich durch die Ausbildungsrichtlinie vom 2. Juni 2022 verankert. Sie stützt sich auf eine Vielzahl nationaler und europäischer Vorschriften, die den Einsatz von Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und Landesmitteln regeln und die Einhaltung von Beihilferegeln gewährleisten. Die Richtlinie trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis Ende 2029.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und wird entweder als Festbetrag pro Lehrgangstag/-woche und Teilnehmer oder als Anteilfinanzierung von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Einsendeschluss:
Always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freistaat Thüringen, Europäischer Sozialfonds Plus
Verwaltet von:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW mbH)