Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Berlin unterstützt Unternehmen bei der umweltfreundlichen Umgestaltung ihrer Fahrgastschiffe. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffemissionen, wie die Nachrüstung von Dieselmotoren oder die Umrüstung auf Elektro- und Elektro-Diesel-Hybrid-Antriebe. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität auf Berliner Gewässern.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm des Landes Berlin richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform, die Eigentümer von Fahrgastschiffen sind, die gewerblich in der Binnenschifffahrt, insbesondere auf Berliner Gewässern, eingesetzt werden. Ziel ist es, die Luftqualität in Berlin zu verbessern und die Akzeptanz für emissionsmindernde Maßnahmen zu fördern.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffemissionen bei Fahrgastschiffen durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS) sowie die Umrüstung auf rein batterieelektrischen oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb. Dies trägt zur Verbesserung der Luftqualität und Verringerung von Lärmemissionen bei.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Anwendbarkeit der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Unternehmensgröße. Projekte werden als Anteilsfinanzierung unterstützt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter der gewerbliche Einsatz des Schiffes auf Berliner Gewässern, das Vorhandensein einer gültigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung und bei Elektroantrieben ein geeigneter Landstromanschluss. Zudem sind beihilferechtliche Vorgaben wie die De-minimis-Verordnung oder die AGVO zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Förderschwerpunkte 1 und 2 ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrags entscheidend, während für Schwerpunkt 3 ein Ideenwettbewerb nach öffentlichem Aufruf vorgesehen ist.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen 2022/23“ des Landes Berlin. Ergänzend gelten die Landeshaushaltsordnung sowie EU-beihilferechtliche Verordnungen wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder zwischen 40 und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien

Begünstigte

Begünstigte:

Schifffahrt

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Verwaltet von:

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Referat Immissionsschutz

Website:

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