Berliner Innovationsfachkräfte

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Berlin unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsfachkräfte. Ziel ist es, innovative Projekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) voranzutreiben und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Förderung erfolgt als Personalkostenzuschuss für neu geschaffene Beschäftigungsverhältnisse.

Wer wird gefördert

Das Programm „Berliner Innovationsfachkräfte“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin, die innovative Projekte vorantreiben möchten, indem sie qualifizierte Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen als Innovationsfachkräfte einstellen. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erleichtern.

Was wird gefördert

Gefördert werden innovative Projekte in Berliner KMU, die von Hochschulabsolventen als Innovationsfachkräfte umgesetzt werden. Die Förderung bezieht sich auf die Personalkosten dieser Fachkräfte für Aktivitäten, die technologische Innovationen oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen umfassen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss für bis zu zwei Innovationsfachkräfte über einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des Bruttogehalts, begrenzt auf maximal 20.000 Euro pro Fachkraft.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Unternehmensperspektive, der De-minimis-Beihilfe, der Beschäftigungsverhältnisse und weiterer rechtlicher Bestimmungen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm „Berliner Innovationsfachkräfte“ muss vor Beginn des Vorhabens über das Online-Antragsportal der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der IBB, die auch persönliche Gespräche zur Beurteilung der Eignung führen kann.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf den Richtlinien des Landes Berlin zum Programm „Berliner Innovationsfachkräfte“ vom 01. Januar 2023 und unterliegt verschiedenen übergeordneten Gesetzen und Verordnungen, einschließlich EU-Beihilferegeln und der Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Berlin

Verwaltet von:

Investitionsbank Berlin (IBB)

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