Berliner Innovationsfachkräfte
Das Land Berlin unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsfachkräfte. Ziel ist es, innovative Projekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) voranzutreiben und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Förderung erfolgt als Personalkostenzuschuss für neu geschaffene Beschäftigungsverhältnisse.
Wer wird gefördert
Das Programm „Berliner Innovationsfachkräfte“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin, die innovative Projekte vorantreiben möchten, indem sie qualifizierte Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen als Innovationsfachkräfte einstellen. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erleichtern.
Was wird gefördert
Gefördert werden innovative Projekte in Berliner KMU, die von Hochschulabsolventen als Innovationsfachkräfte umgesetzt werden. Die Förderung bezieht sich auf die Personalkosten dieser Fachkräfte für Aktivitäten, die technologische Innovationen oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen umfassen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss für bis zu zwei Innovationsfachkräfte über einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des Bruttogehalts, begrenzt auf maximal 20.000 Euro pro Fachkraft.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Unternehmensperspektive, der De-minimis-Beihilfe, der Beschäftigungsverhältnisse und weiterer rechtlicher Bestimmungen.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Programm „Berliner Innovationsfachkräfte“ muss vor Beginn des Vorhabens über das Online-Antragsportal der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der IBB, die auch persönliche Gespräche zur Beurteilung der Eignung führen kann.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf den Richtlinien des Landes Berlin zum Programm „Berliner Innovationsfachkräfte“ vom 01. Januar 2023 und unterliegt verschiedenen übergeordneten Gesetzen und Verordnungen, einschließlich EU-Beihilferegeln und der Landeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
20.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Markteinführung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Berlin
Verwaltet von:
Investitionsbank Berlin (IBB)
Website: