Berliner Investitionsbonus

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Der Berliner Investitionsbonus (BIB) ist ein Wirtschaftsförderprogramm des Landes Berlin, das gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei zukunftsweisenden Investitionen unterstützt. Es bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie einen optionalen Nachhaltigkeitsbonus, um ökologische Investitionen zu fördern. Das branchenoffene Programm ist eine wichtige Konjunkturstütze für den Wirtschaftsstandort Berlin.

Wer wird gefördert?

Der Berliner Investitionsbonus richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit Haupt- oder Betriebssitz in Berlin, die Investitionen in die Zukunft ihres Betriebs tätigen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten möchten. Das Programm ist branchenoffen, berücksichtigt aber besonders pandemiebetroffene Sektoren.

Was wird gefördert?

Der Berliner Investitionsbonus unterstützt verschiedene Arten von Investitionen, die auf die Sicherung und Entwicklung von Berliner Unternehmen abzielen. Förderfähig sind externe Sachausgaben für Wirtschaftsgüter wie Anlagen, Maschinen und immaterielle Güter, während bestimmte Ausgaben wie Ersatzbeschaffungen, Fahrzeuge oder Finanzierungskosten ausgeschlossen sind. Ein zusätzlicher Bonus wird für besonders nachhaltige Maßnahmen gewährt.

Art und Umfang der Förderung

Der Berliner Investitionsbonus wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Unternehmensgröße und Beihilferecht, wobei ein zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 Prozentpunkten möglich ist. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen, und die Förderung unterliegt bestimmten Höchstgrenzen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die fristgerechte Antragstellung vor Beginn des Vorhabens, die Einhaltung von Tarifverträgen und die Sicherstellung eines Eigenbeitrags. Zudem gelten spezifische Regeln bezüglich der Mitarbeiterbeschäftigung und der Transparenz bei der Mittelverwendung. Die Förderung erfolgt stets unter Beachtung des Europäischen Beihilferechts.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Berliner Investitionsbonus ist elektronisch und vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Nach Antragsprüfung und -bewilligung erfolgen die Auszahlungen nach Verwendungsnachweis, wobei Teilabrufe möglich sind. Das Verfahren beinhaltet auch Prüfungen und potenzielle Rückforderungen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Berliner Investitionsbonus“ basiert auf der Richtlinie zum Wirtschaftsförderprogramm vom 18. August 2023 und wird durch diverse Landes- und EU-Regelungen gestützt, die Transparenz und die korrekte Anwendung von Beihilfen sicherstellen. Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung relevanter Haushalts- und Beihilfegesetze.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

7.500.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Tourismus, Konsumgüterindustrie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Verwaltet von:

IBB Business Team GmbH

Zusätzliche Partner:

Investitionsbank Berlin

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