Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)
Die Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) des Freistaates Sachsen unterstützt Projekte und Tätigkeiten von besonderem Interesse in Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei sowie Umwelt-, Natur-, Klima- und Energiebereichen. Das Programm schließt nicht beabsichtigte Förderlücken und trägt zur nachhaltigen Entwicklung sowie zum bürgerschaftlichen Engagement bei. Es bietet Zuschüsse für Maßnahmen, die ohne diese Unterstützung nicht realisiert werden könnten, und fördert sowohl einzelne Projekte als auch laufende Verbandsarbeit.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich der RL BesIn/2021
Die Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) richtet sich an natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts im Freistaat Sachsen, die Projekte zur nachhaltigen Entwicklung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei sowie Umwelt-, Natur-, Klima- und Energie auf den Weg bringen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die dynamische, wissensbasierte und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Sachsen zu stärken und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.
Was wird gefördert: Themenschwerpunkte und förderfähige Ausgaben
Die RL BesIn/2021 unterstützt Projekte und laufende Tätigkeiten, die einen besonderen fachlichen Bezug zu den Aufgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft haben. Die Förderung konzentriert sich auf eine breite Palette von Themen, die von der biologischen Vielfalt bis zur Kreislaufwirtschaft reichen, und definiert klar, welche Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Art und Umfang der Finanzierung: Zuschüsse und Förderhöhen
Die RL BesIn/2021 gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Projekte und institutionelle Förderungen. Die Förderhöhe kann je nach Art des Projekts und dem Deckungsgrad der Ausgaben variieren, wobei spezifische Mindest- und Höchstbeträge festgelegt sind, um eine gezielte und effiziente Verteilung der Mittel zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen: Teilnahmevoraussetzungen und Beihilferegeln
Um eine Förderung im Rahmen der RL BesIn/2021 zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene rechtliche und inhaltliche Bedingungen erfüllen, die sowohl die Verfügbarkeit von Projektergebnissen für den Freistaat Sachsen als auch die Einhaltung europäischer Beihilferegeln betreffen. Es ist wichtig, Doppelförderungen zu vermeiden und bestimmte Haushaltsvorschriften einzuhalten.
Antragsverfahren: Ablauf, Auswahl und erforderliche Unterlagen
Das Antragsverfahren für die Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) unterscheidet sich je nach Fördergegenstand: Projekte werden über öffentliche Aufrufe mit Stichtagen abgewickelt, während Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen jederzeit eingereicht werden können. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach Ermessen der Bewilligungsbehörde, wobei das Fachinteresse des Staatsministeriums von großer Bedeutung ist.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung der Förderung
Die Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) ist in einem umfassenden rechtlichen Rahmen verankert, der ihre Legitimität und die Einhaltung europäischer sowie landesspezifischer Vorschriften sichert. Sie basiert auf der Sächsischen Haushaltsordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften, ergänzt durch diverse EU-Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
300.000 €
Einsendeschluss:
always open
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Verwaltet von:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)